Einmalige Beschäftigung?

3 Antworten

Als Alternative könntest du folgendermaßen vorgehen laut klicktipps.de:

Ist es eine einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang?

Der Kunde erhält eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer.
Die Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet, der Gewinn kann bei der Einkommensteuererklärung in Anlage S (2. Seite unten) eingetragen werden.
Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens ( § 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).

https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

die Beschäftigung ist kurzfristig und weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge dafür. Bei den Beiträgen aus der Ausbildungsvergütung ergibt sich auch keine Änderung.

Der Inventur-Arbeitgeber macht eine Meldung an die Minijobzentrale.

Wenn sich diese Nebenjobs wiederholen, werden sie addiert und wenn es insgesamt mehrere Monate sind, werden für die Zukunft im betreffenden Kalenderjahr Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Arbeitsrechtlich sind verschiedene Punkte zu beachten (Genehmigung/Information des Ausbildungsbetriebs, wöchentliche Arbeitszeit und Pausen/Ruhezeiten bei beiden Arbeitgebern zusammen eingehalten? ...).

https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da du keine steuern zahlst und zb nur zb 650€ netto bekommst sind die 100 € da dein Freibetrag!

Aber denke daran das du dazu eigentlich die Erlaubnis deiner Firma brauchst! Am wichtigsten ist aber dabei das du nicht das selbe wie in der Ausbildung machst zb Einzelhandel und Dan auch da noch die Inventur das ist nicht erlaubt!

Wen du nichts hast was du zb für Die steuer brauchst wird dein chef auch nichts erfahren und besonders nicht wen das hinter verschlossenen Türen gemacht werden sollte!

siola55  31.07.2021, 22:54

Da du keine steuern zahlst und zb nur zb 650€ netto bekommst sind die 100 € da dein Freibetrag...

Laut klicktipps.de sind sogar bis 410€ im Jahr einkommensteuerfrei:

Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens ( § 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).