Leistungsstopp (nur Notfallbehandlung) bei der AOK wegen Schulden?

10 Antworten

Nein du darfst die Karte nicht mehr verwenden, sondern so als Alternative einen Behandlungsschein deiner Krankenkasse. Das stand auch ganz bestimmt in deinem Schreiben in dem dir das Ruhen mitgeteilt wurde

Gib sie ihm, sonst werden die Dich nicht behandeln. Das musst Du nachher mit der Kasse klären, dass es sich um einen dringenden Notfall gehandelt hat. Der liegt hoffentlich vor, sonst bekommst Du ne schöne Rechnung.

Am besten lässt Du Dir das nach der Behandlung schriftlich bescheinigen. Du solltest den Sachverhalt dem Arzt erzählen, wobei die oft sowas gar nicht wissen, aber die Verwaltung des Krankenhauses kennt sich da aus.

lg Lilo


Danke sehr ! So msche ich das.

Erst die Beiträge nicht bezahlen und dann jammern!

Du hast zwar recht mit der Notfallbehandlung. Es muss allerdings wirklich ein Notfall vorliegen, sonst nimmt dich die Krankenkasse in Regress.

Darum sei vorsichtig mit dem vortäuschen eines Notfalls.

Also die Beiträge kann ich nicht zahlen da ich arbeitslos geworden bin aber zu stolz um zum Amt zu gehen ;) die Beiträge kann kein Mensch zahlen der auf Mini Basis momentan arbeitet ! Aber das wird sich ja ändern 

@engelchen57778

Was ist dir lieber: Zum Amt zu gehen oder alles verlieren was irgendwie mit Beiträgen zu tun hat. Dazu zählt übrigens auch die Rentenversicherung.

Was ist mit deiner Miete?

@Seeteufel

Ich arbeite als Mini Job das ändert sich ja alles ab Januar ist ja nicht mehr lange 

Darf man fragen, weswegen Beitragsrückstände vorhanden sind? Das Ruhendstellen ist nämlich nicht immer erlaubt - z. B. wenn man wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2) oder SGB XII (Sozialhilfe) vorliegt.

Weil ich meinen Job verloren habe und daraufhin Privatversicherer war und die Beiträge nicht zahlen konnte 

@Pasha78

Nix will ich nicht ich arbeite auf 450€ Basis aber das ändert sich ab Januar :)

@engelchen57778

Naja, nix wollen ist das eine, aber ohne Krankenversicherung dastehen das andere. Wenn du ALG2 beantragen würdest, kann dich die Kasse nicht einfach ruhend stellen. Ich verstehe zwar, dass man eine Abneigung gegen ALG2 hat, aber mir wäre das für die kurze Zeit lieber, als ganz ohne Versicherung dazustehen. Man braucht bloß einen Unfall haben und schon kommen Rechnungen auf einen zu, die man sich gar nicht vorstellen möchte.

@Pasha78

Das stimmt schon. Ist ja nicht mehr lange und Notfall Ansprüche hat man trotzdem.. die Beiträge muss ich ja irgendwann abbez

Also wie das die AOK macht weiss ich nicht, aber die Karte ist sicher nicht "gesperrt".

Die Karte enthält zunächst mal nur Deine persönlichen Daten, mehr aber nicht. Der Arzt prüft nicht online, ob die Karte gültig/gesperrt ist ...

Das 'Problem' könnte eher sein, dass die AOK die Behandlung nicht als 'Notfallbehandlung' ansieht - Immerhin kannst Du ja noch selbst zum Arzt gehen - In der Folge zahlen die das also nicht und der Arzt wendet sich - ggf. über Inkasso - wieder an Dich.

Also kläre vorher mit der AOK was Sache ist ...