Krankmeldung für Krankenkassen nicht abgegeben was passiert dann?

9 Antworten

Das solltest Du eigentlich tun. Wenn Du immer wieder an der gleichen Krankheit erkrankst, spielt das eine Rolle. Aber wenn Du mal eine Grippe oder eine Magen- Darminfektion und dann wieder etwas Anderes hast, ist es nicht so wichtig.

Ansonsten bekommst Du u. U. bei einer chronischen Krankheit kein Geld von der KK, wenn Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung erlischt.

Hallo,

es kann in vier Bereichen Konsequenzen geben (auch wenn es Versicherte gibt, die jahrzehntelang keine Folgen gespürt haben):

1) Auf der Bescheinigung ist ein Vermerk "bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust". Die Frist beträgt 1 Woche (§ 49 SGB V). In den meisten Fällen zahlt der Arbeitgeber für 6 Wochen das Entgelt weiter, so dass eine verspätete Meldung keine Auswirkungen hat. Wenn die Erkrankung aber in der Vergangenheit bereits aufgetreten ist, kann der Arbeitgeber Zeiten mit der gleichen Ursache addieren und ggf. keine Entgeltfortzahlung leisten. In den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses braucht der Arbeitgeber laut Gesetz überhaupt keine Entgeltfortzahlung leisten. Die Krankenkasse würde in diesen Fällen erst ab Tag der Meldung zahlen.

2) Wenn der Arbeitgeber prüfen möchte, ob Arbeitsunfähigkeitszeiten die gleiche Ursache haben, fragt er bei der Krankenkasse an. Wenn dort keine Bescheinigungen mit Diagnose vorliegen, kann der Arbeitgeber ggf. bis zur Klärung die Entgeltfortzahlung verweigern.

3) Wenn man selber später eine Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abschließen möchte, hat man alle bisherigen Erkrankungen anzugeben. Da kann es vorteilhaft sein, wenn die Daten bei der Krankenkasse gespeichert sind. Vergessene Angaben gefährden den Versicherungsschutz in der Privatversicherung.

http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Formulare-der-Privaten-Kran...

4) Kleinere Arbeitgeber bekommen einen Teil der Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse erstattet. Wenn dort keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, kann es bei der Erstattung zu Problemen kommen (auch bei der Prüfung, ob die gleiche Krankheitsursache vorliegt). Ggf. stellt der Arbeitgeber dann auch die Zahlung an den Arbeitnehmer (teilweise) ein.

Eine Strafe gibt es nicht. Ggf. verspätete Zahlung des Entgelts vom Arbeitgebers oder verspätete oder überraschend ausbleibende Zahlung des Krankengeldes von der Krankenkasse.

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

fragende3  21.12.2015, 18:42

Auch wenn die Frage weit zurück liegt, ist die Antwort für mich schon sehr hilfreich... Ich habe aber noch eine Nachfrage, in der Hoffnung, dass ich auch nach so langer Zeit nochmal eine Antwort bekomme.

Wir haben einen Mitarbeiter, der immer kurz vor Ende der Lohnfortzahlung wieder kommt, einige Zeit da ist und dann wieder fehlt. Bisherige Prüfungen auf gleich Ursache hat immer nur ergeben, dass die AU´s nicht eingereicht wurden. Der Mitarbeiter wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass er dieses zu machen hat. Laut seiner Aussage meldet der Arzt das direkt (bzw. die schicken alle AU´s gesammelt).
Wie ist die rechtliche Grundlage für die Einstellung der Lohnfortzahlung?

 

Hi Knaler,

tatsächlich ist es so, dass deine Arbeitsunfähigkeitszeiten durch die Krankenmeldung bei deiner Krankenkasse protokolliert werden. Wenn eine gewisse Zeit deiner Erkrankung in der Übersicht fehlt, kann es sein, dass dir die anrechenbaren Krnakheitstage für deinen Krankengeldbezug fehlen. Das wäre richtig ärgerlich!

Aber die meisten Hausärzte schicken mittlerweile die Krankenbescheinigungen auch eh von allein an die Krankenkassen. Kannst ja mal deinen Arzt das nächste mal fragen ob eure Praxis das macht :)

Grüße,

Spätestens,w enn die AU dann nachher länger geht, es nicht mehr umLohnfortzahlung sondern Krankengeld geht, wird es Probleme geben,d a Du Deiner Nachweispflicht nicht nachgekommen bist.

Die KK wird Deine Behandlung nicht mehr bezahlen, d,h, Du musst allen Lohnausfall, plus medizinische Versorgung selbst finanzieren.