Krankmeldung zu spät zur Krankenkasse gebracht - Sanktion durch Jobcenter?

2 Antworten

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Ich hatte noch nie der KK abgegeben während Hartz4. Beim Hartz4 bekommt man kein Krankengeld.

Bei Alg1 hast du Anspruch auf Krankengeld, doch ist bei verspäteter Abgabe dies eineKulanzleistung, daher da ich es damals nicht wusste und in der Ausbildung war, kein Krankengel bekommen.

1. Ja

2. Nein


Verstehe ich das jetzt richtig du bekommst Alg1, stockst aber mit Alg2 auf? Denn für Alg1 ist das Arbeitsamt zuständig und nicht das Jobcenter


Fast, also ich hab ursprünglich ALG 1 bekommen und mit ALG 2 aufgestockt. Da ich aber mittlerweile länger als 6 Wochen krank bin wurde mir ALG 1 nicht weiter gezahlt und ich hab alles von ALG 2 bekommen.

Nun meinte das Jobcenter das ich ja Krankengeld beantragen könnte, da ich eigentlich noch bis Januar ALG 1 bekommen hätte, wenn ich nicht Krank geworden währe.

Und deshalb hab ich nun Krankengeld beantragt, was mir aber wegen zu später abgabe der Krankmeldungen bei der AOK untersagt wurde.

@Alpaka3

Du bekommst kein Krankengeld, wenn du weiterhin Alg1  bezogen hättest ja, aber wenn du nun komplett in Hartz4 gerutscht bist,also nicht nur übergangsweise in dem einen Jahr hast du ganz normal Anspruch auf Hartz4. Denn bei Hartz4 gibt es kein Krankengeld

Sollte es aber sein, dass du nach deiner Genesung wieder Alg1 bekämst, wärst du Krankengeldberechtigt. Jedoch durch die verspätete Abgabe nicht bezahlt wird.

1. ja!

2. nein!