Krankenkasse kündigen wegen Umzug ins Ausland. Reicht eine Abmeldung aus Deutschland?

4 Antworten

Man kann sich nicht einen Monat im voraus beim Einwohnermeldeamt abmelden. Wir konnten uns fruehestens 10 Tage vorher abmelden.

Die Kopie der Abmeldung vom Einwohnermeldeamt reicht, um die Krankenversicherung kuendigen zu koennen. Nach der Kuendigung ist der deutschen Krankenkasse egal, ob und wie du dann im Ausland versichert bist.

Falls du vor hast, irgendwann mal wieder nach Deutschland zurueckzukehren (man sollte nie "nie" sagen), solltest du nachweisen (Mietvertrag?) koennen, ab wann du dich tatsaechlich im Ausland aufgehalten hast, damit du die zurueckliegenden  KK-Beitraege nicht nachzahlen musst.

Hallo,

besteht eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Wenn gesetzlich: besteht aktuell eine freiwillige oder eine Pflichtversicherung? Als Arbeitnehmer? Als Arbeitslosengeldbezieher? Als Familienangehöriger? Oder ...?

In welches Land geht es?

Erfolgt die Abmeldung beim dt. Einwohnermeldeamt noch während einer evtl. Pflichtversicherung als .. ?

Welche Krankenversicherung besteht im Ausland?

Gruß

RHW

 

 

krikops 
Fragesteller
 28.07.2015, 16:53

Ich bin gesetzlich über meinen Arbeitgeber versichert. Ich werde mich morgen beim Einwohnermeldeamt abmelden. Ich ziehe in die Niederlande, habe da auch schon einen sozialversicherungspflichtigen Job und auch dort werde ich micht bei einer KK anmelden . Das ganze war ein "bisschen" spontan. Die Frage ist auch wenn ich micht zum 01.08 beim Amt abmelde, aber erst zum 01.09 in den Niederlanden anmedelde (auch bei der KK) muss ich dann bei meiner deutsche KK noch einnen Beitrag zahlen (01.08 - 01.09) oder gild da das Datum von der Abmeldung in Deutschland und ich muss den Betrag dann in den Niederlanden bezahlen ? :/

RHWWW  28.07.2015, 17:03
@krikops

Die dt. Krankenkasse benötigt einen EU-Vordruck der NL-Krankenkasse.

Wenn dort in den NL eine Versicherung ab 1.9. möglich ist (was ich nicht beurteilen kann) und bisher aufgrund des Bruttoverdienstes in D Krankenversicherungspflicht bestanden hat, besteht in Deutschland vom 1.8. bis 31.8.  ein kostenloser Leistungsanspruch nach § 19 SGB V. Dies gilt aber nicht, wenn die NL-Krankenkasse erst ab 2.9. oder später beginnt. Dann besteht im August keine kostenlose Absicherung und auch kein Krankengeldanspruch.

 

Nein, das musst du der Krankenkasse schon schriftlich mitteilen.

Du mußt eine Versicherung im Ausland nachweisen.