Gewerbe-Abmeldung und Krankenkasse?

1 Antwort

An deiner Beitragspflicht ändert sich dadurch doch nichts. Der Krankenkasse ist es egal, WELCHES Gewerbe du angemeldet hast.

Wenn du nicht den Höchstbeitrag leistest, musst du auf jeden Fall deinen ESt-Bescheid vorlegen, sobald dieser verfügbar ist.

Bei mir geht es grundsätzlich um diese zwei Wochen wo ich nicht selbstständig bin. Ich werde die Zahlung an die Krankenkasse ohne Unterbrechung fortsetzen so als ob ich ohne Unterbrechung selbstständig wäre. Die Frage ist ob man die freiwillige Versicherung weiterhin so zahlen darf obwohl man in diesen zwei Wochen ja nicht selbstständig ist. Eine Bemerkung: In diesen zwei Wochen werde ich keine Leistung beim Arbeitsamt oder sonstwo beantragen.

@sonnig750

Du würdest ja auch keine Leistung beanspruchen können. Aber diese beiden Monate sind ja durch Beiträge belegt.

@sonnig750

Du könntest nach Vorlage der Gewerbeabmeldung für die 2 Wochen geringer eingestuft werden und ca. 90 € für den halben Monat zahlen anstatt deines ansonsten sicher höheren Beitrages.

Sprich mit der KK. Verpflichtet bist du dazu nicht, aber es wäre finanziell günstiger. Es sei denn, du musst ohnehin nachzahlen, weil dein Einkommen höher ist als das der Beitragsberechnung zugrunde liegende Einkommen - dann wäre es egal.