Krankenkasse - AOK für ruhendes Mitgliedschaft

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Hallo,

das nennt sich Anwartschaft und ist hier für alle Krankenkassen geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html -> Absatz 4a (Monatsbeitrag 47 Euro)

Die Anwartschaft kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Man sollte sich vorher aber sehr genau über Vor- und Nachteile informieren. Wichtig können sein: welcher Staat im Ausland? Dauer des Auslandsaufenthaltes? Was ist nach der Rückkehr geplant (oder unplanmäßig möglich)? Welche Beiträge fallen später (manchmal auch unplanmäßig früh!)als Rentner in der KVdR an?

Gruß

RHW

RHWWW  08.02.2013, 16:57

Danke für den Stern!

Ein Ruhen ist nicht mehr erforderlich. Seit der Einführung der Versicherungspflicht ist es ganz einfach. Sie melden sich bei nach ihrer Rückkehr nach Deutschland unter Vorlage der Meldebescheinigung, bei der sie zuletzt vor dem Wegzug und der Abmeldung versichert waren. Dann muss diese Krankenkasse sie auf jeden Fall versichern.