Krankenhaus Rechnung trotz Versicherung?

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Wenn du keine Privatleistungen vereinbart (und unterschrieben hast), dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Das Krankenhaus erhält eine Fallpauschale, durch die sämtliche Leistungen des Krankenhauses abgegolten sind. Da da Krankenhaus in der Art und Weise der Behandlung frei ist, ist es dabei unerheblich, was die alles machen. Es bleibt bei der Pauschale. Wenn sich das Krankenhaus verrechnet und draufzahlt, ist es deren Problem.

Solltest du tatsächlich keine Wahlleistungen genehmigt haben, dann gehe in Widerspruch und verlange einen Nachweis, auf welcher Grundlage (Privatvereinbarung zwischen dir und dem Krankenhaus) der Betrag gefordert wird.

"Weil die Krankenversicherung etwas nicht bezahlt hat" ist dabei keine ausreichende Begründung ;)

Gibt's bei der Abrechnung mit der PKV Fallpauschalen?

Für die die es interessiert. Der Fall ist durch. Nach Widerspruch hat das Krankenhaus eingesehen das es auf die Rechnung keinen Anspruch hatte.

Wende Dich an Deine Versicherung. Die kann Dir auch helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Sollte es sich um eine Wahlleistung o.ä. handeln, die Dein Versicherungsschutz nicht einschließt, kann es aber durchaus passieren, dass Du auf einem Eigenanteil sitzen bleibst.

Nicht wirklich, da die Versicherung keinerlei Grundlage hat, sich in das Vertragsverhältnis Patient-Krankenhaus einzumischen. Es handelt sich in den meisten solcher Fälle um rein privatrechtliche Vertragsangelegenheiten. Dabei gelten die ganz normalen Bedingungen des BGB. Eine Krankenversicherung kann und darf dabei nicht als Rechtsschutzversicherer auftreten (im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung). Und es gibt meines Wissens nach nur eine private Krankenversicherung, die allen Kunden automatisch eine Patientenrechtsschutzversicherung "schenken". Die Abwicklung läuft dann aber auch über diese und nicht über die Krankenversicherung.

@nersd

Wenn das so ist, frage ich mich, warum meine PKV mir im Falle einer nicht vollständig erstatteten Rechnung immer a) eine ausführliche Begründung der Nichtleistung zukommen lässt und b) mir rät, die strittigen Rechnungspositionen nicht an den Rechnungssteller zu überweisen.

Oder zumindest vom Rechnungssteller eine ausführliche Begründung zu verlangen, wieso die bemängelten Positionen auf der Rechnung ausgewiesen sind.

Es gibt z.B. GOÄ-Positionen, die eigentlich nur alternativ berechnet werden können. Tauchen beide Positionen im Zusammenhang mit derselben Behandlung auf der Rechnung auf, wird das von der PKV bemängelt (s.o.). Das finde ich durchaus sinnvoll, weil mir als Laie solche Feinheiten der GOÄ unbekannt sind und demnach gar nicht auffallen würden.

Warum so umständlich.

Schicke die erhaltene Rechnung zur Prüfung an deine PKV weiter.

Ein Krankenhaus, darf dir natürlich eine Rechnung für den Anteil schicken, der von der PKV nicht bezahlt wurde.

Wir kennen weder deinen Versicherer, noch den Tarif, noch die erbrachte Leistung des Krankenhauses.

Also bleibt dir nur die Möglichkeit, dies mit deiner PKV zu besprechen, ob diese Rechnung an dich berechtigt ist.

Sprich das doch mit dem Sacharbeiter der Versichungen ab. Der hatte doch gesagt das das für dich nur eine Info war. Die Kasse hat vermutlich mehr Hintergrundwissen und die bevor du Geld für den Anwalt in die Hand nimmst schadet ein Anruf nicht.

ist das, was sie dir jetzt in Rechnung stellen, vielleicht nicht in deinem Versicherungsvertrag enthalten?

idR ist es ja bei Privatversicherten so, dass sie quasi jeden Furz extra versichern lassen müssen. wenn das was auf der Rechnung steht nicht bei dir im Vertrag steht, dann wäre die Forderungen dir gegenüber berechtigt.

die Antwort auf deine Frage kann dir also nur deine Versicherung und/oder dein Versicherungsschein geben.