Krankenhaus Begleitung?

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Das wird in der Regel gestattet, sofern die Begleitung volljährig ist, bei Minderjährigen müssten die Eltern der begleiteten Person der Mitfahrt zustimmen. Bei Volljährigen kommt es auf die einzelnen Umstände und deren Verhalten an, wenn sich jemand am Einsatzort schon so verhält, das angenommen werden muss, das die Person die Behandlung stören könnte, dann wird sie in aller Regel nicht mitgenommen. Wenn man den Eindruck hat, dass die Begleitung den Patienten beruhigen könnte, dann kommt sie meistens auf Wunsch mit, macht sie hingegen den Eindruck, dass sie ihre eigene Nervosität auf den Patienten überträgt, dann nicht. In der Regel nimmt die Begleitperson auf dem Beifahrersitz Platz und nicht hinten beim Patienten, da ist je nach Besatzung auch gar kein Sitzplatz mehr frei, zum Beispiel, wenn noch ein Auszubildender dabei ist. Teilweise gibt es vom Dienstherrn aber auch die Anweisung, das keine Begleiter mitgenommen werden dürfen, Ausnahme sind die Eltern minderjähriger Kinder, diese dürfen immer mitfahren. Mfg.

Das ist sehr unterschiedlich. Manchmal dürfen Angehörige direkt beim Patienten mitfahren, manchmal dürfen sie auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, manchmal dürfen sie gar nicht mit. Da gibt es lokal unterschiedliche Regelungen. In der Regel scheint das mit versicherungstechnischen Fragen zu tun zu haben. Der Patient ist im Falle eines Unfalls versichert, Mitfahrer in der Regel nicht. In den Landkreisen, die ich hier in meiner Region überblicke, ist eine Mitfahrt von Angehörigen im Rettungswagen nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet. Die Ausnahme sind Eltern, die ihre minderjährigen Kinder immer begleiten dürfen.

Das geht wen die Kräfte das erlauben und dich zb mitfahren lassen!Aber einen Brtrunkenen werden die nicht mitfahren lassen! Odeer Jemanden der sie stört!

Doch, das geht. So kannst du auch deine Freundin auch beruhigen, wenn es ihr nicht so gut geht :)

ich denke...das geht.