Kostet ein Attest etwas?

16 Antworten

Soweit ich weis kostet ein Attest gar nichts! o.0 Habe noch nie beim Hausarzt für einen Attest zahlen müssen.

Ein kurzes Attest wird nach der Ziffer 70 GOÄ berechnet und kostet 5,36 Euro. Wenn der Arzt weniger verlangt hast Du Glück gehabt. Wenn er nichts verlangt, gilt das juristisch als Werbung und ist nach den Standesgeetzten nicht erlaubt.

dawala  13.02.2013, 14:17

Es macht aber schon Sinn, zwischen einer Arbeits- bzw. Schulunfähigkeit und einem Attest zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall liest sich aus der Frage, dass es um eine Schulunfähigkeitsbescheinigung handelt weil kein anderer Termin möglich war. Dabei darf dann allerdings sicher mit Recht nachgefragt werden, was das für eine Praxis ist wenn sie keinen anderen Termin spätestens bei Wiederholung anbietet.

eosine  13.02.2013, 15:11
@dawala

In so einem Fall, wenn die Termine eng sind, oder durch die geplante Art der Diagnostik (hier morgendlicher Termin für Blutuntersuchung), würde wohl jede Praxis eine kostenlose Anwesenheitsbescheinigung = Bescheinigung über Sprechstundenbesuch ausstellen. Die beinhaltet allerdings, dass der Patient danach auch wieder zur Schule gehen kann. Im anderen Fall, wenn der Patient tatsächlich krank ist, können/müssen die Eltern das entschuldigen. Begründet sich der Diabetes-Test auf einen konkreten Verdacht, dann muss er sicher umgehend terminiert werden.... ist es nur Routine, dann hat dieser Test auch noch Zeit bis zu den Osterferien. Untersuchungstermine oder der Besuch beim Arzt für ein Wiederholungsrezept kann durchaus auf nachmittags gelegt werden. 3 bis 4 Nachmittage in der Woche stehen dafür zur Verfügung....im Verhältnis zu 5 Vormittagen... Und wie oft höre ich, kann ich nicht auch Vormittags kommen, nachmittags habe ich etwas vor....

Tigerkater  13.02.2013, 15:17
@dawala

@dawala : Die GOÄ unterscheidet nicht nach Sinn sondern Inhalt. Sie subsummiert unter der Ziffer 70 : Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. D.h. alles was die KK für diese Positionen nicht bezahlt, kann der Arzt unter dieser Ziffer abrechnen ( max.5,36 EUR).Hier also durchaus korrekt. Die mögliche andere Terminvergabe bleibt hier außen vor.

Hallo,... die User "stonitsch" und "wheuhx" haben definitiv und absolut recht !!! Die Antworten der meisten anderen User spiegeln entweder das persönlich Erlebte wieder (was aber keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt) oder antworten, wie es für sie "gefühlt" korrekt wäre.

Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) für einen sozialversicherten Arbeitnehmer ist kostenlos, da so dem Arbeitgeber die Erkrankung angezeigt wird und die Krankenkasse eine Mitteilung bekommt, dass ggf nach 6 Wochen Erkrankungsdauer eine Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse auf sie zu kommt. Das ist gesetzlich so geregelt. Aber diese AU ist auch nur ausstellbar, wenn eine akute (vorliegende) Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit begründet. Muss ein Arbeitnehmer zu einer diagnostischen Maßnahme (Blutabnahme oder auch Facharztbesuch), dann MUSS er sich für diesen Termin Urlaub nehmen. Die AU MUSS nämlich eine Krankheit bescheinigen (nach ICD 10 kodiert) und in diesem Katalog gibt es keine diagnostischen Maßnahmen. Manchmal werden "konstruierte" Erkrankungen für so einen Termin bescheinigt (Kopfschmerzen, Schwäche, Unwohlsein), aber wenn es nicht den Gegebenheit entspricht, ist es unzulässig.

Alles andere, wie ein Attest für die Schule, ein Praktikum oder ähnliches sind dagegen Wunschleistungen, die nach GOÄ berechnet werden können. Nimmt ein Arzt dafür nichts, so führt "wheuhx" korrekt an, ist das juristisch Werbung (man könnte damit sich einen Vorteil gegenüber anderen Ärzten verschaffen, indem man Pat. "lock"t). eine Gebühr nach GOÄ ist standesgemäß zu erheben !!

Auf die Frage, was man dann tun soll, wenn man kein kostenloses Attest bekommt, kann man wirklich nur den "legitimen" Rat erteilen, sich gegen alle Schwierigkeiten einen Termin in seiner Freizeit geben zu lassen. BRAUCHT man eine "Entschuldigung/Attest" für die Schule, ist es gesetzlich so geregelt, dass bis zum 18.Lebensjahr (Volljährigkeit), die Eltern die uneingeschränkte Attestpflicht bzw. ein Attestrecht haben. Dennoch fordern in bestimmten Altersgruppen (mit erhöhtem "Schwänzaufkommen") die Schulen ein ärztliches Attest. Die Möglichkeit ein ärztliches Attest zu fälschen ist deutlich geringer als ein vermeintliches Attest durch die Eltern zu verfassen. Allerdings könnten die Eltern in so einem Fall auch selbst in der Schule anrufen und die Erkrankung und das geschriebene Attest mündlich bekräftigen. Streng genommen, DARF ein Arzt noch nicht mal eine "Entschuldigung" ohne die Zustimmung oder das Wissen der Eltern schreiben . Macht er es dennoch, ist auch das juristisch nicht einwandfrei.

Nach dem 18.Lebensjahr besteht keine Schulpflicht mehr. Hat der Schüler keine Lust zur Schule, dann muss er für "Konsequenzen" selber gerade stehen. Ist er erkrankt, darf er sich selbst entschuldigen und die Schule glaubt es (wenn es nicht zu oft vorkommt) in der Regel auch (sollte sie).

Wie auch immer, will jemand in Form eines Attestes eine Schul-/Praktikumsbescheinigung haben, muss er dafür iin die eigene Tasche greifen, wenn es der Arzt fordert. Die Gebührenhöhe liegt dabei im Ermessen des Arztes, wobei er sich an die GOÄ (wie gesagt, = Gebührenordnung für Ärzte) zu halten hat. Die Ziffer 70 besagt:

[GOÄ 70] Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Punkte 40 .... einfach: 2,33 Euro .... 2,3fach: 5,36 Euro .... 3,5fach: 8,16 Euro

So kommen auch die unterschiedlichen Gebühren zustande, die man im Einzelfall entrichten muss. Es setzt sich immer mehr durch, dass der einfache Satz (2,33 + Material) erhoben wird. Das entspricht diesen 3 Euro. In unserer Region gibt es aber auch einige Kollegen, die "stumpf" 5 Euro oder sogar 10 Euro für ein solches Attest verlangen (und velangen dürfen).

Hier moralisch anzuführen, dass sei doch nicht in Ordnung, ist leider nur "gefühlt" so. Wie "sonnenkind2013" in einem Gegenkommentar sagt: Wieso sollte der Arzt es umsonst machen? Überhaupt machen wir Ärzte, nur weil es den moralischem und ethischem Empfinden entspricht, jeden Tag Dinge, die wir nicht bezahlt bekommen. Ein Beispiel: Ein älterer Mensch hat kein Auto, ist aber ansonsten mobil, fährt sogar mit zum Einkaufen oder zum Friseur. Allerdings können die "Fahrer" (Kinder) nicht problemlos wie zum Beispiel durch Berufstätigkeit. Die Wege zum Facharzt (Augenarzt, Orthopäde usw.) werden noch irgendwie "organisiert", aber der Hausarzt kommt nach Hause, um sich nach dem Befinden zu erkundigen und Blutdruck zu messen. Diesen Hausbesuch dürfen wir nicht abrechnen (wenn es nicht ein bettlägeriger Notfall ist) und TROTZDEM erwarten es die älteren Menschen, weil es immer so war. Wer kennt das nicht (zumindest auf dem Land)? Diese Beispiele gibt es zuhauf.

Manchmal sollten sich die Patienten, bei aller Liebe zu ihnen, auch mal auf Tatsachen besinnen und nicht jede Tätigkeit des Arztes als "all inklusive" betrachten. Die hier in NRW gezahlten 31 Euro Quartalspauschale für ALLES reicht sicherlich nicht für das alles aus!

LG eosine

Ela7782  14.02.2013, 00:43

Habe ich jetzt was anderes gesagt :D

Normalerweise kosten Atteste nur etwas wenn sie offiziell ausgestellt werden z.B. für eine Ausbildung oder einen Arbeitsantritt. Normal Krankschreibungen kosten üblicherweise nichts.

Tigerkater  14.02.2013, 13:19

Natürlich nur die, die von den KK bezahlt werden !

Soweit ich weiß kostet ein Attest nie etwas, dort wo du etwas bezahlen musstest würde ich nachfragen WARUM du es bezahlen musstest.