Können Apotheken rezeptpflichtige Medikamente im Notfall rausgeben ohne Rezept?

19 Antworten

  • Ja, im Notfall können Apotheker dies tun, aber es liegt rein in ihrer Entscheidung.
  • Ein Apotheker wird sich wohl zu solch einer Abgabe nur dann entscheiden, wenn die Patientin schon längere Zeit Stammkunde ist und aus der Historie klar hervorgeht, dass sie dieses Medikament regelmäßig verschrieben bekommen hat und bei ihm gekauft hat. Dann kann er zumindest halbwegs sicher davon ausgehen, dass die Abgabe weniger Schaden verursacht als das Zurückhalten.
  • Fast immer ist es aber möglich, dass der Apotheker in der Praxis des Arztes anruft und dort die Freigabe erhält. Das Rezept wird dann nachgereicht. Dies ist das übliche Verfahren, welches fast immer klappt. Die Srpechstundenhilfen, die die Rezepte ausstellen, können im allgemeinen ja auf Anhieb beurteilen, ob der behandelnde Arzt ein Folgerezept ausstellen würde oder nicht.

So rein rechtlich denke ich darf die Apotheke ohne Rezept gar nix rausgeben.

Ich nehm auch seit 20 Jahren das selbe Zeug, und wenns mal ausgeht kann ich das Rezept auch nachreichen ...

@Kaski,

ganz sicher hat die Apothekerin Verständnis für Deine Lage, aber sie darf Dir keine rezeptpflichtigen Medikamente aushändigen.

Bitte bedenke, Schuld hast Du. Du hast für Dich, Deine Gesundheit und Dein Wohlbefinden die Pflicht, selbst und rechtzeitig für ein neues Rezept zu sorgen.

Ich bin ebenfalls chronisch krank und werde, bis zu meinem Tod, Medikamente einnehmen müssen. Wann immer ich die jeweils letzte Packung öffne, bestelle ich beim Arzt sofort ein neues Rezept, damit mir kein Medikament ausgeht.

Rezeptpflichtige Medikamente sind wie der Name schon sagt rezeptpflichtig. Da darf die Apotheke nichts rausgeben. Es war also vollkommen richtig was passiert ist.

Ich wollte keine ganze Packung, sondern ein einzelnes loses Medikament. Das Rezept hätten die 1 Stunde später bekommen, sobald mein Arzt öffnet... bisschen Menschenverstand muss man doch haben?

@Kaski

Du verlangst etwas womit sich der Apotheker strafbar machen würde. Da ist nichts mit Menschenverstand. Dich muss man fragen warum du nicht frühzeitig für Nachschub gesorgt hast?

@Kaski

Wenn du Menschenverstand hast, wer soll deiner Meinung nach den Rest der Packung bekommen? Kaufst du gerne angebrochene Packung.

Der Menschenverstand sagt auch, dass man darauf achtet, dass man immer genügend Medikamente zuhause hat. Wenn der letzte Riegel angebrochen wird, bestelle ich sofort neue. Heißt also in der Regel ich habe 10 Tage Reserve. Selbst wenn ich es 2 Tage vergesse oder Wochenende ist oder Lieferverzögerung kommt, ich habe immer noch eine Reserve.

@Kaski

Es liegt in deiner Verantwortung, hier kannst du niemanden mit reinziehen...auch die Apothekerin nicht.

Apotheker/innen sind laut Arzneimittelgesetz(AMG)verpflichtet verschreibungspflichtige Medikament nur gegen ein von einem Arzt ausgestelltes Rezept zu verkaufen.

Geht es um Leib und Leben des Patienten, gelten jedoch Ausnahmen: Für diese Fälle sieht §4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor, dass der Apotheker nach telefonischer Rücksprache mit einem Arzt Medikamente sofort abgeben darf.

Da es sich hier 'lediglich' um Schilddrüsenhormone handelt, geht es nicht um Leib und Leben. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Hormone nicht genommen werden können, erfolgt die Einnahme am nächsten Tag wieder ganz normal. Dass du deiner Meinung nach so starke Nebenwirkungen ohne die Einnahme an einem Tag hast, finde ich komisch. Dies tritt in der Regel erst nach längerer Zeit auf in dem die Hormone dem Körper fernbleiben.

Kein Grund zur Sorge, einfach zum Arzt gehen und ein neues Rezept verschreiben lassen