Kindergarten darf Kinder nicht rauswerfen?!

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Die Verträge sind tatsächlich nicht so einfach kündbar. Aber das Problem ist ja nicht unbedingt das Kind, sondern die schlechte Betreuungslage im Kindergarten. Wo sollen denn auch lebhafte, verhaltensauffällige u.s.w. Kinder sozialen Umgang lernen, wenn nicht im Kindergarten? Wenn es ihnen schon von zu Hause nicht mitgegeben wurde?

Schwerwiegender ist das scheinbare Desinteresse der Kindergärtner, wofür ja eindeutig die nicht versorgte Verletzung spricht. Ein Arzt wäre vermutlich nicht gleich nötig gewesen, zu dem hätte man auch die Mutter mit der Kleinen gehen lassen können.

Was das eindeutig ist, ist eine Aufsichtspflichtverletzung. Und da geht der Weg zuerst zu den Kindergärtnerinnen, dann zur Leiterin und dann zum Jugendamt. Es gibt leider keine Qualitätskontrolle für Kindergärten, das Jugendamt hat dennoch die Pflicht, bei solchen Verstößen einzugreifen, wenn es die Einrichtung selbst nicht tut.

Und eine Kürzung des AlgII kommt nur in Frage, wenn es eine Pflichtverletzung seitens der Bezieherin gab. Und das wäre in dem Fall durchaus nicht zwingend anzunehmen. Dafür müsste sie dem Jobcenter aufs Dach steigen.

Es ist hierzulande wie überall: Für Rechte muss man kämpfen.