kein Hartz 4 mehr, weil Freund zuviel verdient

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Hallo,

es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Heirat

  • Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 400 Euro brutto -> Sozialversicherung teilen sich dann der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (bei 400 Euro sind weiterhin alleine die 147 Euro Krankenkassenbeitrag alleine zu zahlen)

  • wenn man nur knapp über dem Alg II-Satz liegt, kann man beim Jobcenter einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html

Gruß

RHW

RHWWW  26.02.2012, 21:22

Danke für den Stern!

Er gehört zur Bedarfsgemeinschaft, für deren Gesamtheit geprüft wurde, ob Ihr insgesamt bedürftig seid. Laut Bescheid wurde festgestellt, dass Euer aller Einkommen für Euch alle ausreichen muss nach den Bedürftigkeitsrichtlinien- er muss also auch für Dich und Deine Kinder, also für alle im Haushalt lebenden Personen (=Bedarfsgemeinschaft) aufkommen.

Nein, für Dich muss Dein Freund nicht aufkommen, sollte die Kinder sog. gemeinsame dann für die Kinder allemal. Sollte der Freund nicht der Vater sein, dann müsste der biologische ja für seine Kinder Unterhalt bezahlen. Ausserdem gibt es doch Kindergeld. Davon könnte/müsste die freiwillige KV bezahlt werden. Denn die Kinder müssen ja irgendwie mitversichert sein.

Wenn dein Freund zu viel Verdient DANN hat man kein RECHT auf HARTZ 4. Aber warum brauchst du eine Private KV wenn du die möglichkeit hast Gesetzlich dich und deine Kinder zu Versichern. Wenn man gemeinsam in einer Wohnung wohnt mehr als 1 Jahr , dann wird das Amt sofort stutzig und weißt hin auf das Gesetz .In diesem Prinzipium müßte eigentlich dein Lebenspartner für die KV aufkommen. Die minderjährige Kinder müßen Pflicht versichert werden,denn wenn ein Notfall sollte seien bist du zur Kasse gebeten mit den vollen 100%igen LEISTUNGEN. Mit fg

kommt darauf an, wie lange Ihr zusammenlebt und ob er der Vater Deiner Kinder ist.

Wenn Ihr länger als 1 Jahr zusammenlebt, muss er für Euch aufkommen - ebenso, wenn er der Vater ist.

Falls er nicht der Vater sein sollte, könntest Du die Kinder über den leiblichen Vater versichern lassen.