Aus der Bedarfsgemeinschaft austreten- was muss ich beachten?

3 Antworten

Wenn du mehr als 450 € verdienst, bist du ja selbst pflichtversichert.

Wenn du insgesamt mehr verdienst, als "dein" Anteil am Familienbudget incl. des Kopfanteils der Miete, kannst du aus der BG ausscheiden.

Natürlich kannst du dann nicht kostenlos bei deinen Eltern leben, sondern musst genau diesen Anteil dann direkt an deine Eltern zahlen.

Ich vermute, du wohnst bei deinen Eltern.

Nun kann man mit 18 weder einfach so eine eigene Bedarfsgemeinschaft aufmachen noch einfach "austreten " aus der BG - es sei denn, man verdient genug und nimmt sich eine eigene Wohnung und hat mit dem Amt nichts mehr zu tun.

Du wirst also bei deinen Eltern wohnen bleiben, vermute ich. Und du befürchtest, dass dein Geld, das du verdienst, deinen Eltern mit angerechnet wird.

Die Sorge brauchst du wirklich nicht zu haben.

Kinder sind nach dem SGB II gegenüber den Eltern nicht unterhaltspflichtig.

 Wenn du ein Einkommen hast, dann bekommen deine Eltern natürlich kein Geld vom Amt mehr für dich. Das wird dann gerne so interpretiert, dass den Eltern das Geld des Kindes "angerechnet" wird. Das ist Unfug - natürlich wird die Zahlung vom Amt geringer, aber eben, weil der Anteil des Kindes wegfällt.

Auch bekommen die Eltern - wenn das Kind genug zur eigenen Bedarfsdeckung verdient - nur noch ihren Anteil der Wohnungskosten vom Amt, bei euch würden deine Eltern also nur noch 2/3 der Miete vom JC bekommen, das letzte Drittel müsstest du dazu geben. 

Ansonsten ist es völlig egal, wieviel du verdienst - davon wird nichts deinen Eltern angerechnet.

Was die Frage nach der Krankenkasse anbetrifft - du wirst sicher mehr als 450 € verdienen bei Vollzeit. Also führt deine Arbeitgeber dann auch Beiträge zur Krankenversicherung ab. In der Zeit deiner Erwerbstätigkeit musst du dich dann selbst versichert.

Du solltest mal mit deiner Krankenkasse reden - natürlich kannst du bei der AOK bleiben, du bekommst dann bloß eine eigene KV unabhängig von deinen Eltern.

Dorftrottel21 
Fragesteller
 16.04.2016, 12:32

Ich werde einfach mal die AOK anschreiben, da ich ungern die KK wechseln möchte. Danke für die ausführliche Antwort!

Es ist so, dass meine Mutter Hartz IV bekommt und ich daher auch von Minijobs bis 450 Euro bislang immer nur ca. 170 Euro behalten durfte. Mit einem Vollzeit Job und den Minijob werde ich genügend verdienen und kann das Geld größtenteils behalten ;)

EstherNele  16.04.2016, 15:44
@Dorftrottel21

Nein - du durftest von den 450 € nur 170 € behalten, weil deine Mutter auch für dich ALG II bekommen hat.

Und im SGB II (Sozialgesetzbuch II) ist es nun mal so geregelt, dass das ALG II eine nachrangige Leistung ist - du bist verpflichtet, erst alle deine Einkommen zu deiner Bedarfsdeckung einzusetzen. Und wenn das nicht reicht und noch eine sog. "Deckungslücke" besteht, dann gibt es genau diesen Betrag  als ALG II.

Dass du von deinen 450 € bisher immer 170 "behalten" durftest, heißt - das Amt rechnet nur 280 € als Einkommen an und die 170 € sind ein Freibetrag - quasi ein "Bonus" für dich.

Mit einem Vollzeitjob und einem Minijob darfst du dein komplettes Geld behalten - da will kein Amt was von haben.

Allerdings bekommt deine Mutter dann eben auch nicht mehr den Anteil "KdU", also Kosten der Unterkunft, für dich, das musst du dann zur Miete zusteuern. Aber wenn man allein wohnt, dann hätte man auch Mietkosten und die wären bedeutend höher.

Ich hoffe, das klappt alles so, wie du das geplant hast. Viel Glück!

Du kannst zumindest mit 18 Jahren jeder Zeit freiwillig schriftlich auf deine Leistungen verzichten und diesen Verzicht kannst du für die Zukunft auch jeder Zeit wieder zurück nehmen !

Dann zahlst du 1 / 3 deiner KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) selber an deine Eltern und dazu dann noch dein Anteil für den Abschlag an normalen Haushaltsstrom und was sonst noch geteilt werden müsste.

Dazu gibst du ihnen noch Kostgeld für deine Verpflegung oder versorgst dich selber.

Wenn du z.B. als Ausbildung suchend gemeldet bist oder schon einen Ausbildungsvertrag hast,dann steht deinen Eltern auch in dieser Zeit Kindergeld für dich zu,in der Ausbildung dann eh,solange du noch keine 25 bist.

Verzichtest du jetzt freiwillig auf deine Leistungen,dann wird dein Kindergeld gleich auf den Bedarf der elterlichen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Sonst würde es erst der Fall sein wenn du es selber zur eigenen Bedarfsdeckung nicht oder nur noch teilweise benötigen würdest und das wäre dann in deiner Ausbildung genauso,wenn du deinen Verzicht dann wie gesagt nicht wieder zurück nehmen würdest.

Wenn deine anrechenbare Azubi Vergütung auch ohne dem Kindergeld bzw.mit einem Teil davon deinen Bedarf decken würde,dann wärst du aus der BG - der Eltern ja eh raus.

Du kannst in deiner KK - bleiben,du bist auch jetzt nicht mehr in der Familienversicherung,du hast seit dem 01.01.2016 deinen eigenen Anspruch,dass gilt für alle Kinder die mit ihren Eltern ALG - 2 beziehen und min. 15 Jahre alt sind,denn ab da steht dir ALG - 2 und nicht mehr Sozialgeld zu,weil man ab da im SGB - ll als arbeitsfähige Person gilt.

In deiner Ausbildung gehen dann in der Regel zu 50 % von deiner Brutto Vergütung Sozialabgaben ab und ab ca. 950 € Brutto würden dann auch Steuern abgezogen,also bei den Sozialabgaben ist auch dann dein KK - Beitrag dabei.