Kann ich das Fahrtgeld zu meiner Therapeutin bezahlt bekommen?

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Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Patienten die Kosten für Fahrten, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zu stationären Behandlungen übernehmen Kassen unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für die Fahrten zur ambulanten Behandlungen.

Die Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Danach übernehmen die Kassen beispielsweise dann die Fahrtkosten, wenn ein Patient so erkrankt ist, dass er oder sie in kurzen Zeitabständen intensiv ärztlich behandelt werden muss. Das kann etwa bei Dialysen oder bei Strahlen- oder Chemotherapien zutreffen. Patienten, deren Behandlung nicht exakt diesen Regelungsbeispielen entspricht, können bei der Krankenkasse eine Genehmigung und Prüfung ihres speziellen Einzelfalls beantragen.

Darüber hinaus erstatten die Krankenkassen die Fahrtkosten, wenn ein Patient dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt ist und er oder sie deshalb weder das Auto noch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann.

Das trifft etwa auf gesetzlich Versicherte zu, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) haben. Oder bei dene der Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt und im Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität einer Beförderung bedürfen.

Patientinnen und Patienten, die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt, aber nicht Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind, haben die Möglichkeit, sich gleichstellen zu lassen, nachdem die Krankenkasse ihren (Einzel-)Fall überprüft hat.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt. Welches Fahrzeug der Patient nutzt, also ob Taxi, öffentliches Verkehrsmittel oder Krankenwagen, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.

Versicherte müssen sich auf jeden Fall die Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Für diese genehmigten Fahrten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: zehn Prozent, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Wahrscheinlich erfüllt die Freundin deiner Mutter eine der o.g. Voraussetzungen und bekommt daher die Kosten erstattet bzw. direkt übernommen.

Eine ähnlich oder gleiche Diagnose hat damit nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die KK übernimmt nur Kosten für medizinisch notwendige Fahrten. "medizinisch notwendig" ist etwas nicht schon deshalb, weil die Behandlung notwendig ist. Es muss eine medizinische Betreuung während der Fahrt notwendig sein (Krankentransport) oder es dir unmöglich sein, den Weg zurückzulegen (Taxi). Das sind dann z.B. schwer Gehbehinderte.

Die Bescheinigung über die Notwendigkeit stellt der Behandler aus.

Für Personen mit zu geringem Einkommen ist nicht die Kasse zuständig, sondern Jobcenter/Sozialamt. Wenn ihr arm seid, könnt ihr dort einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Die können auch Fahrtkosten übernehmen, wenn du unbedingt zu einer weit entfernten Behandlung musst.

Hallo,

Krankenkassen dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen die Fahrkosten übernehmen.

Bei einer Psychotherapie kommen nur diese Ausnahmen in Betracht:

  • Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben H, Bl oder aG!

oder

  • Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Mobilität.

Quelle: § 60 SGB V und Krankentransport-Richtlinien

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 Inzwischen schaffe ich es mit viel Training. Trotzdem hasse ich es wöchentlich 15€ von meinem eigenen Taschengeld dafür abziehen zu müssen obwohl ich dort doch garnicht zum Spaß hinfahre.

Das sind Kosten, die deine Eltern zu tragen haben- sie bekommen über 200€ Kindergeld im Monat. Davon können die sicher 15€ für die Fahrtkosten tragen.