Kann es sein, dass man bei einer Schweizer Krankenkasse mehr pro Jahr bezahlen muss als die 300 CHF Franchise und die 700 CHF Selbstbehalt?

4 Antworten

Hallo sternchen

Zuerst zahlst du in der Schweiz die monatliche Krankenkassen-Prämie je nach Franchise, Wohnort und Region. z.B. ist die Prämie in Appenzell deutlich tiefer als in Genf.

Die Franchise bedeutet, dass der Versicherte alle Kosten bis zu diesem Limit (300,-) pro Jahr selbst zahlt. Wer eine höhere Franchise wählt, zahlt aber weniger Prämie ... Siehe Beispiele

https://www.comparis.ch/krankenkassen/pramien/tipps/franchise-erhoehen-termin

Ja, und beim Selbstkostenanteil von 10% wird jeder einzelne Betrag zusammengerechnet bis zur Summe von 700 Franken. Was danach noch anfällt, wird von der KK getragen.

Das gilt nach der aktuellen "MiGeL", das ist die Mittel- und Gegenstände-Liste, die jedes Jahr neu vom Bundesrat bewilligt wird und die alle kassenzulässigen Therapien vorschreibt.

Wer auf teurere Originalmedikamente besteht, muss allerdings bis 20% Selbstbehalt zahlen. Auch bei anderen Artikeln gibt es Einschränkungen oder Höchstsummen, die bei Überschreitung vom Versicherten selbst übernommen werden müsse. Z.B. Für Krankentransporte pro Jahr zahlt die KK nur bis 500,-

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/krankenkassen-bezahlen-nur-wenig-an-die-fahrt-mit-der-ambulanz-2

Weitere Zahlungen gibt es je nach privater Zusatzversicherungen.

Auch bei Unfall gelten bessere Bedingungen, je nach Arbeitgeber sind Unfallversicherungen weniger oder mehr komfortabel abgeschlossen.

Lieben Gruss mary

Selbstbehalt bedeutet immer, dass du pro Jahr vorerst selbst komplett für die Arztkosten aufkommen musst, bis du eben den beim Abschluss der Versicherung festgelegten Selbstbehalt-Betrag erreicht hast.

Wenn du einen Selbstbehalt von Fr. 700.00 festgelegt hast, musst du für die ersten Fr. 700.00 Behandlungskosten alleine aufkommen. Entstehen dann weitere Arzt-Kosten, musst du ab diesen Fr. 700.00 nur noch 10% der Kosten bezahlen... den Rest übernimmt dann die Krankenkasse.

Wichtig zu wissen: Beim Jahreswechsel fängt alles wieder bei Null an... und du musst wieder selbst für die Selbstbehalt-Kosten aufkommen, bevor die Versicherung erneut Kosten übernimmt.

Wenn du also in einem Jahr Arztkosten von Fr. 699.00 hattest und das neue Jahr bricht an... werden dir diese selbstbezahlten Beträge vom Vorjahr von der Krankenkasse nicht angerechnet. Du musst dann erneut für die ersten Fr. 700.00 alleine aufkommen, egal ob es sich dabei um die gleiche Behandlung handelt. (Einen Arzt übers Jahresende/Jahresanfang zu benötigen, kann also sehr teuer werden...)

Bei der Franchise handelt es sich um den obligatorischen, monatlichen Krankenkassen-Versicherungsbetrag. Damit wird nur deffiniert, was für Leistungen von der Versicherung schlussendlich übernommen werden, sobald du eben den Selbsbehalts-Betrag bezahlt hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
sternchenn745 
Fragesteller
 04.12.2019, 10:19

Danke für diese Information. Was mir aber immer noch nicht ganz klar ist, ist warum ich bei gewissen Medikamenten verschrieben von meinem Hausarzt nichts zahlen muss (auch keine 10%) und das obwohl ich meine 700 CHF Selbstbehalt schon im Juni erreicht habe?

MuellerMona  04.12.2019, 10:32
@sternchenn745

Die Ärzte rechnen doch teilweise alles direkt mit der Krankenkasse ab. Somit würde ich schon davon ausgehen, dass irgendwann die Krankenkasse die 10% in Rechnung stellen wird.

Ich würde einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen. Je nach Kasse wird das vielleicht ein wenig anders gehandhabt.

Bei meiner Kasse war es bis jetzt so, dass ich alle Arztrechnungen erst selbst bezahlen musste, und diese Rechnungen dann an die Kasse hätte weiterleiten müssen.

Da ich bis jetzt aber noch nie über diesen Selbstbehalt hinausgekommen bin, wurde mir auch noch nie etwas zurück vergütet.

autsch31  19.12.2019, 06:37

Hallo Mona

Leider hast du es genau umgekehrt. In der Schweiz ist es halt kompliziert.

Die Franchise bedeutet, dass der Versicherte alle Kosten bis zu diesem Limit pro Jahr selbst zahlt.

Beim Selbstbehalt von 10% bis zu einer Höhe von 700 Franken, werden von allen einzelnen Kosten die 10% pro Jahr zusammengerechnet. Alles was über 700 Franken noch kommt, wird von der Kasse übernommen, sofern es in der MiGeL steht.

Es gibt aber noch andere Höchstsummen, z.B. für Krankentransporte, Kompressionsstrümpfe, BZ-Teststreifen usw. Dann muss man alles was darüber geht, als Versicherte selbst bezahlen. Der Zahnarzt ist überhaupt nicht in der Grundversicherung.

https://www.comparis.ch/krankenkassen/default

lieben Gruss mary

Ja, es kann sein (dass man mehr als 1000 chf bezahlen muss) wenn eine höhere Franchise gewählt wurde

denn 300 chf ist die tiefste (ordentliche) Franchise (für Erwachsene)

  • man kann auch eine höhere wählen und zahlt dann entsprechend geringere monatliche Prämien
  • Im Krankheitsfall müssen die Kosten in der Höhe der Franchise selbst bezahlt werden - erst danach zahlt die Krankenkasse

700 chf ist der gesetzlich festgelegte Selbstbehalt (bei Kindern 350 chf, wobei max 700 chf auch bei mehr als zwei)

Danach zahlt die Versicherung 100% der Leistungen der Grundversicherung

zudem gibt es einen Spitalkostenbeitrag (pro Tag) der der Versicherte übernehmen muss

Im Link unter Dokumente findest Du weitere Infos https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherte-mit-wohnsitz-in-der-schweiz/praemien-kostenbeteiligung.html

Kostenbeteiligung Art 64 KVG https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19940073/201907010000/832.10.pdf

300 chf Franchise und 700 chf Selbstbehalt wurden vom Bundesrat per 1.1.2004 festgelegt.

Es kann sein aber genau weiß ich es nicht, aber wenn es auf deiner lieste steht dann normalerweiße nicht