Kann eine verheilte Krankheit ein Ausschlussgrund bei der Polizei sein?

2 Antworten

Kann eine verheilte Krankheit ein Ausschlussgrund bei der Polizei sein?

Ja, kann.

Maride 
Fragesteller
 12.05.2018, 11:22

Warum? Wenn man doch jetzt gesund ist?

Maride 
Fragesteller
 12.05.2018, 11:33

Wenn ich aber Befunde vorzeigen würde, dass alles in Ordnung ist, würde das klappen?

wiki01  12.05.2018, 13:37
@Maride

Es nützt gar nichts, wenn wir beide das Thema diskutieren. Es gibt immer Einzelfallentscheidungen, und niemand hier gehört zu einem Ärzteteam der Einstellungsuntersuchungen.

Sirius66  12.05.2018, 14:04
@Maride

Es reicht ja nicht, wenn das Gelenk mit der zurückliegenden Arthritis in Ordnung ist. Das System muss intakt sein. Darum - wie gesagt - wie postinfektiös ist die Korinthe ...

Sirius66  12.05.2018, 14:04
@wiki01

Echt nicht? ;-) Und das Team rund um die Ärzte? Zählt DAS?

wiki01  12.05.2018, 14:23
@Sirius66

Logo zählt das. Nicht nur Ärzte entscheiden. Aber wem erzähle ich das....

Maride 
Fragesteller
 12.05.2018, 14:37
@Sirius66

Falle es hilft. Mir wurde diagnostiziert, dass ich kein Rheuma o.ä. hätte.

Woher hast du denn die Info, dass dies ein Ausschlussgrund sein soll?

Du musst auch POSTINFEKTIÖS definieren. Wenn es eine Borreliose-Infektion ist, ist sie ja nicht weg. Die bleibt. Nur als Beispiel.

Gruß S.

Maride 
Fragesteller
 12.05.2018, 14:34

Ich kann mich nur daran erinnern, dass er gesagt hat, ich hätte durch einen Virus eine leichte Arthritis bekommen, welche aber nur temporär sei. Der Virus war dann anscheinend bekämpft und die Arthritis verschwunden. Ich bin kein Arzt, aber so oder so ähnlich war es auf jeden Fall.

Sirius66  12.05.2018, 14:35
@Maride

Und wer hat dir gesagt, es sei ein Ausschlussgrund?

Maride 
Fragesteller
 12.05.2018, 14:38
@Sirius66

Das war ja meine Frage, ob es ein Ausschlussgrund ist hahah.

Sirius66  12.05.2018, 14:40
@Maride

HAHAH? Dann musst du es anders schreiben!

vor ca. 3 Jahren wurde mir eine postinfektiöse Arthritis in meinem Knie diagnostiziert, was ein Ausschlussgrund bei der Polizei wäre.

hahah .... wenn das so lustig ist, viel Glück.