Polizei und Allergien?

2 Antworten

Schon die Notwendigkeit der Spritze kann einen Ausschluss rechtfertigen. Du hast allergisches Asthma und bist ohne deine Medikamente in 2-3 Monaten des Jahres nur eingeschränkt dienstfähig. Warum sollte man dich einstellen, wenn es 100 gleichwertig beeignete Bewerber gibt, bei denen das nicht der Fall ist?

Wenn die Hyposensibilisierung vor JAHREN Thema war, würde ich das jetzt gar nicht mehr erwähnen. Auch die Spritze würde ich im Medizinischen Auskunftsbogen weglassen und beizeiten einfach privat bezahlen. Als medizinischer Laie kann man das immer rechtfertigen, indem man angibt, es als Bagatelle zu verstehen. Dann mag es gehen. In Berlin ist derzeit alles möglich.

Die Angaben deines Hausarztes sollten allerdings nicht allzu sehr von deinen abweichen. Das mag man auch in Berlin nicht.

Gruß S.

Ich habe kein allergisches Asthma. Nicht aus Notwendigkeit habe ich die Spritze machen lassen. Ich wollte wissen inwiefern das Zeug hilft. Es hilft besser als Tabletten, die man 2 Monate lang alle 2 Tage mal einnehmen muss.

Hast ja sofort eine Ferndiagnose meiner Gesundheit gestellt. 👍🏼

@Wischmopp1990

Was soll das denn sonst sein, was DU SELBST SCHREIBST? Allergie gegen Hasel, Birke, Erle? Das ist also kein allergisches Asthma? Was denn dann? Infektasthma? Du willst keinen Rat, du willst Antworten, die dir in den Kram passen.

Man bekommt so eine Spritze ja nicht, weil man sie mal ausprobieren will. Du kannst dir aber gern weiter selbst in die Tasche lügen. Mir ist das egal. Meinen guten Rat (dass ich mich auskenne, kannst du gern bezweifeln) schlecht finden, weil er nicht das ist, was man hören will, hilft jedenfalls nicht.

@Sirius66

Ich finde im Netz nichts dazu, wo steht es sei allergisches Asthma.

Ich habe damals die Spritze beim Arzt selber angesprochen weil es mir durch bekannte sehr empfohlen wurde.

Wenn ich es nicht angebe, wird es sowieso auf dem Auszug des Arztes stehen, weil sie die letzten 5 Jahre aufschreiben müssen.

Ich geh jetzt mal nicht auf die Art deiner Schreibweise ein. Da man hier was fragen kann, sollte man auch im Klaren sein, dass manche Leute auch nur falsches antworten.

@Wischmopp1990

Meine Schreibweise?

Weißt du, egal, ob man das jetzt als Asthamtische Form bezeichnen will oder nicht ... Du schreibst ja nichts von den Symptomen. Erle, Birke und Hasel machen in der Regel Reaktionen in den Augen und der Nase, im weiteren Verlauf auch eine gewisse Rachenenge, sodass man Hustenreiz bekommt. Die Bezeichnung asthmatische ist dabei eigentlich nebensächlich. Vielleicht hast du ja Hautreaktionen ... (als ob)

Ich arbeite im Medizinischen Dienst. Es regt mich einfach auf, wenn hier Leute meinen, eine Einschätzung abgeben zu müssen/können. Das verkneife selbst ich mir, denn die Chefs entscheiden nicht immer nachvollziehbar.

Wir können jetzt auf Asthma oder nicht rumreiten wie wir wollen. Deine Medikation ist ein Problem. Wenn der Polarzt, den du erwischst (selbst in einer Abteilung kann es 3 Ärzte und 3 Meinungen geben) gute Laune hat, ordnet er es als nicht wesentlich ein. Hast du einen Krauter, der auf alten Bestimmungen fest sitzt, bist du raus.

Der User PolizeiPrüfung beschäftigt sich mit den EAV, weil er damit Geld verdient, die Leute da durch zu kriegen. Ich finde seine Äußerung, dass er/sie KEINE PROLEME SIEHT, unsagbar vermessen. Er ist einfach nicht kompetent dafür.

Schreibweise hin oder her.

Wer hier falsche Antworten gibt, kann man letzendlich nicht prüfen. Das ist GF auch egal. Da sollte der User kritisch bleiben. Du vertraust PP. Es wird keine Probleme geben. Vielleicht gibt das Glück euch recht. Ich habe meine Zweifel aus beruflicher Erfahrung und möchte immer jegliche Euphorie etwas stoppen. Zu viele Bewerber gehen weinend hier weg, weil Oma gesagt, hat "Das macht nichts!" ....

Aber jeder, wie er mag.

@Sirius66

An Symptomen habe ich nichts weiteres als wie du geschrieben hast, leichtes Schnupfen, leicht tränige Augen.

Kopfschmerzen oder Hautausschlag habe ich nicht.

Bin während der Zeit auch nicht Körperlich benachteiligt wenn ich Sport treibe.

Mal schauen.

@Wischmopp1990

Du hast es verstanden. Mal schauen. Mal abwarten. Alles kann, nichts muss.

Deine subjektive Nicht-Beeinträchtigung ist leider auch unerheblich. Auch Bewerber, die durch unzureichende Leistung im Computertest ausscheiden, fühlen sich subjektiv nicht eingeschränkt ;-)

Aber mit Sicherheit kein blindes Vertrauen in inkompetentes "In deinem Fall sehe ich keine Probleme". Das wäre blauäugig.

Viel Glück. Wenn es dir gelingt, würde ich dieses Thema bei der Bewerbung ganz und gar weglassen und mit der Bagatelle begründen (falls was kommt).

Gruß S.

@Sirius66

Sehr interessant hier..

@Sirius66

Man sollte schon richtig Zitieren. Es ist ein Unterschied ob man schreibt "In deinem Fall sehe ich keine Probleme." oder wie ich es geschrieben habe "In deinem Fall sehe ich aber keine großen Probleme." Damit habe ich nicht ausgeschlossen das es überhaupt keine Probleme mit der Allergie gibt. Das nächste mal bitte richtig lesen Frau Doktor.

@Plakos

Du kannst den Titel hier auf GF ruhig weglassen.

Und du beschreibst genau mein Problem mit dir. Was qualifiziert dich zu der Fähigkeit, bezüglich einer Untauglichkeit für den Polizeidienst große und kleine Probleme zu unterscheiden?

Worin genau bestünde denn der Unterschied zwischen PDU und PDT bei einem KLEINEN Problem?

Warum wird eine - gut, nennen wir es mal anders - medikanemtenpflichtige POLLENALLERGIE kein großes Problem sein? Hast du einen Passus aus der PDV300, der das belegt?

Was wäre dann im Vergleich eine Pollenallergie mit einer Bedarfsmedikation oder eine, die so banal ist, dass sie toleriert wird/werden kann?

Bist du dir wirklich sicher, dass beurteilen zu können? Könntest du dem FS helfen, wenn er jetzt deswegen DOCH abgelehnt würde? Hast du das medizinische Now How für einen wirkungsvollen Einspruch? Was kann er tun, wenn er wegen dieses kleinen Problems dann doch PDU ist. Ist die PDU dann auch klein? Meinst du nicht, dass man sich mit so einer Aussage weit aus dem Fenster lehnt und Bewerbern, die sich SORGEN und HOFFNUNGEN machen, wirklich hilft oder nur Honig um den Bart schmiert?

Wie kannst du behaupten, dass DU hier keine großen Probleme siehst? Wie rechtfertigst du das?

Wie viele Bewerber hast du gesehen, die weinend aus dem Computertest, vom Sporttest, aus dem SI oder PÄU herauskommen? Wie viele Einzelanamnesen kennst du, um Probleme als groß und klein definieren zu können?

Was tust du genau mit deiner Online-Vorbereitung für Bewerber? Wie weit gehen deine Leistungen? Kannst du dein Versprechen, es sei kein großes Problem, wirklich halten????

Allergien können ein Ausschlussgrund sein, muss aber nicht, es kommt auch immer auf die Schwere der Allergie an. Letztendlich entscheidet aber der Amtsarzt. In deinem Fall sehe ich aber keine großen Probleme.

Hmm, schlußendlich steht in der Liste der Ausschlußgründe das allergische Asthma und das anstrengungs Asthma. Beides trifft auf mich zum Glück nicht zu.

Wäre es evtl. von Vorteil, zum Arzttermin eine Art Gutachten vorzulegen wo bestätigt wird, das es nichts schlimmes ist und diese Versuche mit der Kortisonspritze und der 1 jährigen Hyposensibilisierungsspritze nur ein Versuch war um zu sehen wie meine Allergie drauf reagiert ?

Vielen Dank für die Antwort.

@Wischmopp1990

Du hast ALLERGISCHES Asthma. Es trifft auf dich VOLL zu. Ob PP da Probleme sieht, spielt keine Rolle. Er hat weder Ahnung noch Mitspracherecht. Auch wenn der restliche Beitrag in sich stimmt, ist der letzte Satz trotzdem Kappes und gibt Hoffnung, wo keine ist. Ich halte das für wenig hilfreich.

@Sirius66

Wo steht denn bitteschön das er Asthma hat?

@Plakos

Sorry - wollte kommentieren, kein DH geben.

Athma ist eine chronische, entzündliche Erkrankung der Atemwege (dazu gehört z.B. auch die NASE!!!!) mit dauerhaft bestehender Überempfindlichkeit. Sie wird schon vorliegen, sonst hätte man keine Hyposensibilisierung gemacht. Auch wenn es nicht zwingend BRONCHIAL und mit deutlicher ATEMNOT sein muss, sind die Reaktionen ALLERGISCH und gehören zum asthmatischen Formenkreis. Wenn die Schleimhäute der Augen, Nase und des Rachens anschwellen (und das ist noch die mildeste Form der Allergie), betrifft das bereits die Atemwege.

Eine erforderliche Medikation - wie auch immer, als Single Shot oder Dauer - wird IMMER kritisch gesehen!

Ich finde es einfach vermessen, zu sagen, dass man hier kein Problem sieht, wenn man beruflich nicht damit zu tun hat und keinerlei Erfahrung mit den poliziedienstlichen Untersuchungen und Beurteilungen hat.

Mit ist das aber letztendlich egal. Irgendwann wird der FS schon merken, wer hier recht gehabt hat.