Kann ein Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern freiwillig der Umlage 1 beitreten...?

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Hallo,

30 Arbeitnehmer ist immer die Grenze für die U1. Eine freiwillige Versicherung für größere Arbeitgeber gibt es nicht.

Bei der Püfung der 30 Arbeitnehmer gibt es aber Besonderheiten bei folgenden Personen zu beachten: - Azubis - Teilzeitmitarbeiter - Altersteilzeit - Wehr-/Zivildienst - Schwerbehinderte - Saisonarbeitskräfte - schwankende Arbeitnehmerzahl

Gute Krankenkassen haben ausführliches Infomaterial.

Gruß

RHWWW

RHWWW  06.09.2010, 21:22

Danke für den Stern!

Ja man kann auch Betriebe mit über 30 Mitarbeitern Versichern!Ich bin dabei Grosse Unternehmen mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers abzusichern! Bei Fragen Kannst Du mich gern Anrufen 04121/7019019

Aktuell:

Die gesetzlichen Regelungen haben sich nicht verändert. Eine freiwillige Teilnahme von nicht pflichtigen Unternehmen) am Ausgleichsverfahren zur Umlage 1 "Lohnfortzahlung" ist nicht möglich.Handelt es sich doch um ein Verfahren, das die Gesetzlichen Krankenkassen durchführen.

Jedoch gibt es Anbieter aus dem Feld der Privaten Krankenversicherung, die solche Lösungen anbieten. Aktuell hat beispielsweise die Barmenia zwei Tarifwelten. Für Betriebe bis 30 MA (falls der Umfang der GKV nicht ausreichend sein sollte) und für Betriebe mit über 30 MA:

Wer sich zum Thema Umlage (alle Umlagen) umschauen möchte, um das Thema einmal aus Arbeitgebersicht näher zu beleuchten, kann dies z.B. auf https://umlage.de tun. Ganz spannend gemacht.

Für die Umlage U2 "Mutterschutz" gibt es vermutlich keine Nachfrage nach freiwilliger Telnahme. Denn: Alle betriebe (wenige gesetzliche Ausnahmen) sind pflichtig, und: die Leistung beträgt 100%.

Ebenfalls wird bei der Umlage U3 "Insolvenzumlage" keine Nachfrage zu finden sein, denn auch hier sind alle Betriebe (noch weniger Ausnahmen) pflichtig und auch die Leistungen identisch. Bei diesem Verfahren leiten die Kassen die Gelder an die Agentur für Arbeit weiter, bei der die Versicherten auch die Ansprüche geltend machen müssen.

U1 ist Krankengeld wa? Soweit ich weiss ist die Pflicht. Genau wie die U2 (Schwangerschaft etc). Find ich nur echt lustig, dass die U2 sogar ein Betrieb zahlen muss, die nur Männer beschäftigen :-), aber gut, was solls. Wenn du unsicher bist, dann rufe bei der zuständigen Krankenkasse an, bevor du Fehler machst, denn es wird bei der Prüfung ordentlich und akribisch geprüft und wird ne höllen Nachzahlung (spreche aus Erfahrung). Hoffe konnte dir helfen. Gruß

Nein, nur Kleinarbeitgeber unter 30 AN werden im Fall einer AU mit Lohnfortzahlung mit der U1 unterstützt. Größeren Unternehmen ist zuzutrauen, dass sie das selber stemmen können. Mir ist keine gesetzliche Änderung dazu bekannt.