Wer übernimmt bei einer studentischen Krankenversicherung nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (ist hier auch gezahlt worden). Danach ist die entscheidende Frage, ob Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse besteht.

Voraussetzung hierfür ist eine Mitgliedschaft, die den Krankengeldanspruch beinhaltet. Bei einer freiwilligen Versicherung wird normalerweise der ermäßigte Beitragssatz (14,9% + Pflegeversicherung) erhoben. Der ermäßigte Beitragssatz beinhaltet im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz (15,5%) keinen Krankengeldanspruch. In der Satzung ist meistens geregelt, dass für freiwillige Mitglieder keine Wahlmöglichkeit besteht (Ausnahme: hauptberuflich Selbständige). Wenn er Studentenbeiträge nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V (ca. 66 Euro monatlich) zahlt, ist der Krankengeldanspruch nach § 44 Absatz 2 Nr. 1 SGB V ausgeschlossen:

http://bundesrecht.juris.de/sgb+5/++44.html

(Pluszeichen durch Unterstriche ersetzen)

Als Student kann man die Art der Krankengeldversicherung durch die wöchentliche Arbeitszeit beeinflussen:

  • wenn man bis zu 20 Stunden arbeitet, besteht weder Anspruch auf krankengeld noch Arbeitslosengeld (zahlt aber geringere Beiträge)

  • wenn man mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, besteht Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld (zahlt aber die kompletten Sozialversicherungsbeiträge).

Evtl. besteht durch den Wegfall des Verdienstes Anspruch auf Bafög. Der Krankenkassenbeitrag ist übrigens weiterhin (ggf. in verringerter Höhe)zu zahlen (evtl. kostenlose Versicherung über den Ehegatten oder Zuschuss voom Bafög-Amt).

Gruß

RHW

numbers 
Fragesteller
 15.02.2011, 08:56

Hallo, vielen Dank für diesen Überblick.. ich hätte eine zusätzliche Frage: Ich habe heute gelesen, dass man bei einer freiwilligen Versicherung jederzeit in den Normaltarif wechseln könne und dann Anspruch auf Krankengeld habe. Er ist ja nicht direkt studentisch versichert (er ist über 30) sondern freiwillig. Wäre das dann hier eine Alternative?

RHWWW  15.02.2011, 19:00
@numbers

Ich glaube eher nicht. Entscheidend ist, ob die Satzung der Krankenkasse eine solche Möglichkeit vorsieht und unter welchen Bedingungen. Wahrscheinlich besteht die Möglichkeit zu wechseln in dieser Versicherungssituation nicht. Wenn doch, wird vermutlich eine bestehende Arbeitsunfähigkeit ein Ausschlussgrund sein.

RHWWW  07.08.2014, 11:17
@RHWWW

Danke für den Stern!

Man steht nicht komplett ohne Leistungen da, denn die Krankenhauskosten die in 6 Wochen zig-Tausende Euro erreichen wurden ja bezahlt. Auch alle Arztkosten, Medikamente usw. werden von der Krankenkasse übernommen. Für den geringen Beitrag einer Studentenversicherung sind das durchaus erhebliche Leistungen, die ich nicht gering einschätze. Wie gesagt, Krankengeld ist eine Zusatzleistung für versicherungspflichtig Beschäftigte als Lohnersatz. Der Beitrag hierfür berechnet sich nach dem Bruttolohn.

numbers 
Fragesteller
 14.02.2011, 18:48

Ich muss mich entschuldigen, ich hatte das nicht persönlich gemeint. Natürlich wurden bestimmte Kosten übernommen. Aber ich finde es einfach bitter. Als Student war ich mal in der Situation, dass der Krankenkassenbeitrag mehr als 25% meines Monatseinkommens betrug.. Obwohl ich - für einen Studenten - nicht schlecht verdient habe. Plus Zuzahlungen zu Medikamenten, Praxisgebühren, etc (ja, ich weiß, da gibt es eine Rückzahlungsmöglichkeit). Ich habe gelesen, dass auch freiwillig Versicherte manchmal doch Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.. nur die Selbständigen freiwillig Versicherten nicht. Kann hier so ein Fall vorliegen?

Bei einer Studentenversicherung besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. Da ein Student nicht entlohnt wird für seine Studien-Tätigkeit hat er auch keinen Anspruch auf Lohnersatz. Anscheinend ist der Freund daneben noch beschäftigt, da "sein Arbeitgeber mitteilt, dass das Krankengeld ausläuft". Anscheinend handelt es sich um eine geringfügige Nebenbeschäftigung die nicht krankenversicherungspflichtig ausgeübt wurde. Und ohne krankenversicherungspflichtige Tätigkeit auch kein Anspruch auf Krankenkassenleistungen wie Krankengeld.

numbers 
Fragesteller
 14.02.2011, 18:16

Dann steht man also komplett ohne Leistungen da, nachdem man nicht gerade geringe Beiträge gezahlt hat? Es besteht ein geringfügiges, aber soweit ich weiß tariflich bezahltes, Beschäftigungsverhältnis. Er hatte da wohl auch eine Art Zusatzversicherung abgeschlossen. Ist es möglich, dass daraus noch ein Anspruch besteht?

wernerjohann  14.02.2011, 18:26
@numbers

Man steht nicht komplett ohne Leistungen da, denn die Krankenhauskosten die in 6 Wochen zig-Tausende Euro erreichen wurden ja bezahlt. Auch alle Arztkosten, Medikamente usw. werden von der Krankenkasse übernommen.

Mit der studentischen Versicherung bist du ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Krankengeld oder Lohnausfallkosten kann und darf die gesetztliche Krankenkasse nicht zahlen.Du hats einen Anspruch auf Sachleistungen aber nicht auf Lohnersatzleistungen. Das heißt, du bekommst nach 6 Wochen kein Krankengeld.