Krankenkasse und nachgehender Leistungsanspruch, einmalig?

1 Antwort

Von Experte sassenach4u bestätigt
Habe ich noch sozusagen etwas "Guthaben" vom nachgehenden Leistungsanspruch.

Nein.

Der Monat beginnt jedes Mal von vorn, wenn die Pflichtmitgliedschaft endet.

Du musst dann übrigens nicht nur die eine Woche zahlen, sondern den kompletten Monat vorher auch. Du wirst RÜCKWIRKEND zu deiner Kündigung freiwilliges Mitglied.

Danke für deine Antwort aber ich habe nicht verstanden, wieso ich rückwirkend einen Monat als freiwilliges Mitglied zahlen muss.

Ich habe in einem Betrieb gearbeitet, zum 28.2 gekündigt. Bis dahin war ich doch pflichtversichert und die Beiträge wurden gezahlt. Ich fange woanders am 7.3 an und bin dann dort versichert, also bin ich doch nur vom 1.3 bis zum 6.3 ungedeckt..

Im schlimmsten Fall rechne ich damit, dass ich diesen Zeitraum eigenständig decken muss 1.3 bis zum 6.3. Da ein ganzer Monat etwas mehr als 200 Euro wären, rechne ich so um die 50 Euro für eine knappe Woche

Ideal wäre da, dass ich für die 6 Tage noch den nachgehenden Leistungsanspruch hätte nutzen können.

@Duplo11

Ich habe deine Schilderung wohl falsch verstanden...

Wenn der eine Job zum 28.02. endet und der andere am 07.03. beginnt, musst du nichts zahlen, weil das nicht länger als ein Monat ist.

@Valnar52

Genau. Ach, das ist ja cool. Danke :)