Ist eine Sekretärin im Krankenhaus eine „beamte“?

6 Antworten

Nein.

Die Klassifikation nach dem Krankenhausträger unterscheidet öffentliche, freigemeinnützige und private Träger. Öffentliche Träger sind zum Beispiel Länder, Kreise und Städte, freigemeinnützige zum Beispiel die Kirchen oder das Rote Kreuz.

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurden im Jahr 2015 von 1.956 Kliniken in Deutschland 29,5 % von öffentlichen Trägern betrieben. Öffentliche Träger betreiben mittlerweile ihre Krankenhäuser meist in privatrechtlicher Rechtsform: 60,1 % der öffentlichen Kliniken werden in den Rechtsformen der GmbH oder AG geführt.

In den Kliniken mit öffentlichem Träger wird nicht verbeamtet. Und die Angestellten arbeiten nicht "für den Staat", sondern für die Träger der jeweiligen Klinik.

Nein. In Krankenhäusern gibt es doch gar keinen Beamtenstatus.
Und außerdem ist nicht jedes Krankenhaus staatlich.
Sie ist eine ganz normale Angestellte, wie alle anderen auch.

Nein, eine normale Angestellte.

Beamte gibt es im Gesundheitswesen nicht.

Nicht jedes KH ist staatlich.

Krankenhäuser gehören nicht dem Staat (außer Bundeswehrkrankenhäuser)

Nein, nicht unbedingt.

Der Beamtenstatus ist sowieso mehr- und mehr am aussterben.