Ich hatte eine Schlägerei und ich wurde freigesprochen und bekomme ein Brief von AOK das ich die OP zahlen muss?

7 Antworten

Das solltest du deinen Anwalt fragen.

Ansonsten: Leg den Fall deiner Privathaftpflichtversicherung vor. Die übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Forderungen [1].

sassenach4u  28.01.2022, 08:06

Die Forderung der KK des Gegners ist berechtigt.

Darkmalvet, UserMod Light   11.02.2022, 18:02
@sassenach4u

Woher möchtest du das wissen?

Um einzuschätzen ob die Forderung berechtigt ist fehlen nähere Details in der Frage.

sassenach4u  11.02.2022, 19:00
@Darkmalvet, UserMod Light

Es ist unerheblich wer angefangen hat. Der FS hat den Gegner geschädigt, was der Krankenkasse Kosten verursacht hat. Damit ist sie berechtigt, diese von Verursacher einzufordern. Diese Fälle haben wir häufiger, wer eine Privathaftpflicht hat, ist raus, dann übernimmt diese in der Regel. Wer keine hat, darf zahlen, ggf. auch in Raten.

Darkmalvet, UserMod Light   11.02.2022, 19:14
@sassenach4u

Es ist aber nicht unerheblich wenn es sich um eine Notwehrsituation gehandelt hat, es wäre ja noch schöner wenn man als Bürger aus heiterem Himmel angegriffen wird und dann zahlen soll weil man seine eigene Gesundheit verteidigen mussten.

Ohne nähere Details wissen wir nur aus weiteren Fragen, dass es sich in der Schule zugetragen hat. Wir wissen aber nicht, ob es sich hier um eine Situation zwischen 2 streitsuchenden Personen oder evtl sogar um die Abwehr eines Mobbingangriffes gehandelt hat.

Du bist Beteiligter, hast dem anderen einen Schaden zugefügt, der Behandlungsbedürftigkeit nach sich gezogen hat. OHNE die Prügelei wären diese Kosten nicht angefallen.

D.h. du darfst die Behandlungskosten übernehmen oder deine Privathaftpflicht, wenn sie leistet. Wer schuldhaft einen anderen schädigt ist diesem zum Schadenersatz verpflichtet (§ 823 BGB). Schaden ist u.a. die Behandlungskosten, welche die Kasse an die Ärzte etc. zahlen musste und diese hast du zu erstatten. Kannst oder willst du das nicht, erwirkt die Krankenkasse einen Titel gegen dich, kann 30 Jahre das Geld eintreiben z. Not auch per Pfändung- und der Schufa- Eintrag macht dein Leben nicht leichter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Darkmalvet, UserMod Light   11.02.2022, 18:00

Nicht bei Notwehr oder entschuldigtem Notstand.

Hallo Hilfegutfrage

Wenn du angegriffen wurdest und die Grenzen der Notwehr nicht überschritten hast, dann musst du auch nicht zahlen, selbiges gilt im Falle eines rechtfertigenden Notstands.

Im Zweifelsfall, wenn du der Forderung widersprichst und die es wirklich drauf anlegen, müsstest du dem Zivilrichter ebenfalls glaubhaft darlegen können, dass es Notwehr war.

Etwas komplizierter wird die Sache, wenn du aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurdest oder man im Zweifel für den Angeklagten keine Überschreitung der Notwehr angenommen hat. In diesem Fall hättest du das Problem, dass es im Zivilrecht kein "Im Zweifel für den Angeklagten" gibt, sondern nur darum geht, welcher Partei der Richter glaubt.

LG

Darkmalvet

Zivilrecht und Strafrecht sind zwei verschieden Paar Schuhe.

Nur weil du in einem Strafgerichtsprozess freigesprochen wurdest, bedeutet das noch nicht, dass du zuvilrechtlich nicht in Anspruch genommen werden kannst.

Auch mit Freispruch (oder war es eine Einstellung?) kannst du weiterhin die Ursache für die OP gesetzt haben.