Hilfe!Wehrdienstbeschädigung?

4 Antworten

Wehrdienstbeschädigung

Als Wehrdienstbeschädigte werden Angehörige der Bundeswehr bezeichnet, die eine gesundheitliche Schädigung physischer oder psychischer Art erlitten haben durch ihre Wehrdienstverrichtung, einen Unfall bei der Wehrdienstausübung oder infolge wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse.Wehrdienstbeschädigte erhalten nach dem im Jahr 1956 in Kraft getretenen Soldatenversorgungsgesetz (SVG) dieselben Versorgungsleistungen wie Kriegsopfer.[2] Der Umfang dieser Leistungen ergibt sich aus dem Bundesversorgungsgesetz. Soldaten und andere Personen, die bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, erhalten nach dem 2004 verabschiedeten Einsatzversorgungsgesetz zusätzlich eine Einmalzahlung.[3] Anspruch auf Beschädigtenrente[4] besteht ab einem anerkannten Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 25 über einen Zeitraum von 6 Monaten.

Ob ein Anspruch auf Leistungen wegen einer WDB besteht, wird auf Antrag geprüft. Die zuständige Stelle weiß ich im Moment nicht, kann aber morgen nachsehen. Dafür muß dann natürlich ein bleibender Schaden vorliegen. Auf jeden Fall gilt: beantragen ist kein Fehler.

OberUhu  11.06.2014, 10:33

Antrag beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste stellen.

RHWWW  14.06.2014, 22:24
@OberUhu

Die Stellen haben in den Bundesländern unterschiedliche Namen: häufig heißt es Versorgungsamt.

Whew, was bin ich froh das ich nicht zum Bundesheer musste (ist bei uns noch pflicht^^)