Genauer Wortlaut bei ärztl. Attest für Fitnessstudio

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Hallo "Julchen2211",

m.E. genügt das Attest den Anforderungen, um das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Dies hat zudem der BGH mit Versäumnisurteil vom 08.02.2012 klargestellt:

(vgl. BGH, 08.02.2012 - XII ZR 42/10, Link: http://dejure.org/dienste/internet2?juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=59681&pos=0&anz=1)

Darin heißt es aus unter anderem:

Zwar ist ein berechtigtes Interesse des Betreibers eines Fitness-Studios an der Vorlage eines ärztlichen Attestes bei einer mit einer Erkrankung begründeten Kündigung ihres Kunden grundsätzlich anzuerkennen, um einen Missbrauch des eingeräumten Kündigungsrechts zu verhindern (vgl. Graf von Westphalen Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke [Stand: 2011] Fitness- und Sportstudiovertrag Rn. 23). Die Revision weist jedoch zu Recht darauf hin, dass diesem Interesse der Klägerin bereits durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes gedient ist, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist.

Das Interesse der Klägerin, sich vor unberechtigten Kündigungen zu schützen, rechtfertigt es nicht, von ihren Kunden Angaben über die konkrete Art der Erkrankung zu verlangen. Denn grundsätzlich kann den Angaben eines Arztes in einem Attest Glauben geschenkt werden.

Ich würde das Fitnessstudio unter Hinweis hierauf unterrichten, dass das Attest zu aktzeptieren ist und Du an Deiner außerordentlichen Kündigung festhältst.

Andernfalls sollte man abwägen, ob es nicht doch aus Gründen der Einfachheit und des dadurch gesparten Ärgernisses sinnvoll und stressfreier wäre, ein neues Attest gemäß den Vorgaben des Fitnessstudios anzufordern und einzureichen.

Dies solltest jedoch Du im eigenen Ermessen entscheiden.

Viele Grüße, Will.

Danke für deine Hilfe.

ich habe auch gerade nochmal in den Vertrag geschaut. Zu außerordentlichen Kündigungen steht da rein gar nichts. Nur Vertragsunterbrechung. Aber das will ich ja nicht, ich will ja komplett raus. Deswegen denke ich auch, ich werde es mal mit einem zureichenden zweiten Attest versuchen und wenn die sich dann wieder querstellen komm ich wieder auf eure Meinungen zurück.

Danke dir

@Julchen2211

Sehr gerne.

Solltest Du weiterführende Hilfe benötigen, so kontaktiere mich hierzu bitte gerne.

Viele Grüße und viel Erfolg, Will

Die Revision weist jedoch zu Recht darauf hin, dass diesem Interesse der Klägerin bereits durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes gedient ist, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist

Und genau hier sehe ich das Problem. Laut Sachverhalt könnte dieser Umstand ja von Anfang an vorgelegen haben.

@NegierigEr

Hallo "NeugierigER",

danke für Deinen Kommentar.

"Julchen2211" hat jedoch in dem Kommentar zu Deinem Beitrag angefügt, dass sich ihre Gesundheit verschlechtert hat, sodass ein weiterführendes Festhalten am Vertrag nun aus ärztlicher Sicht nicht mehr zumutbar erscheint und somit die Ausübrung der sportlichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist.

Danke für den Stern :)

Ich sehe da kein Recht zur außerordentlichen Kündigung, schon weil sich der Gesundheitszustand seit Vertragsschluss nicht verändert hat.

Was steht im Vertrag dazu?

??? na sicher, es ist schlechter geworden. Sonst würde ich ja nicht kündigen wollen. Ich wollte das Training zur Verbesserung und das genaue Gegenteil ist eingetreten...

Außerdem gehts darum hier nicht, ich wollte wissen, ob der Wortlaut hier so maßgeblich ist?

@Julchen2211

Außerdem gehts darum hier nicht

Doch, genau darum (Wirksamkeit der ursprünglichen Kündigung) geht es.

Da wir jetzt wissen, dass dazu nichts besonderes vertraglich vereinbart ist, reicht auch ein relativ einfach gehaltenes Attest ohne Nennung von Diagnosen aus.