Gehaltsabrechnung Versicherung?

3 Antworten

Ich würde mal in der Einsatzstelle nachfragen und mich zu dem Mitarbeiter durchstellen lassen, der für die Abrechnung und die Überweisung der Gehälter zuständig ist. Da kann was nicht stimmen. Schaut euch zudem nochmal den FSJ Vertrag an. Da müsste auch noch etwas genaueres aufgelistet sein, wenn es der Fall wäre. Kann mich nicht erinnern damals Abzüge gehabt zu haben.

Wie ist man im FSJ/FÖJ/BFD versichert? 
Wer zahlt die Versicherung im FSJ/FÖJ/ BFD? Wie bin ich versichert im FSJ/FÖJ/BFD?
Teilnehmer*innen im Freiwilligendienst sind in der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) versichert. Die Beiträge werden von der Einsatzstelle oder dem Träger bezahlt.

Nachzulesen in dem Link hier: https://ib-freiwilligendienste.de/taschengeld-im-fsj/?gclid=EAIaIQobChMIiqaGspqJ6QIVA7d3Ch2nsAcwEAAYASAAEgLAJvD_BwE

Woher ich das weiß:Recherche
Cephrina413 
Fragesteller
 27.04.2020, 20:32

Danke sehr.

Also heißt das im Klartext das die das zahlen müssen und nicht abziehen dürfen (??)

Cephrina413 
Fragesteller
 27.04.2020, 20:42
@Cephrina413

Also in dem Vertrag steht folgendes:

Die Einsatzstelle verpflichtet sich, die Freiwillige/den Freiwilligen zur gesetzlichen Sozial-und Unfallversicherung anzumelden und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge (3) einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abzuführen in Höhe von monatlich derzeit 165.60€

(3) Die Einsatzstelle hat hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zu entrichten (Paragraph 20 Abs.3 Nr.2 SGB IV)

siola55  27.04.2020, 20:58
@Cephrina413

Welcher Betrag wurde denn jetzt ausbezahlt bzw. abgezogen?

Cephrina413 
Fragesteller
 27.04.2020, 21:00
@siola55

332€ und paar Cent

siola55  27.04.2020, 21:06
@Cephrina413

Also da muß ein Fehler vorliegen: die haben die Hälfte der Sozialabgaben von 165,60€ = 82,80€ einbehalten!

Richtig wäre: Die Einsatzstelle hat hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zu entrichten!

Also unbedingt reklamieren!

Cephrina413 
Fragesteller
 27.04.2020, 21:07
@siola55

Also steht meiner Nichte das volle Taschengeld zu. Wir haben vor einen Widerspruch einzulegen,danke für die Hilfe und einen schönen Abend noch👍😊

Hallo,

der Arbeitgeber darf vom Brutto beim FSJ bzw. BFD keine Sozialversicherungsbeiträge abziehen.

Grundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html

-> Absatz 3

Am besten die Person, die auf der Gehaltsabrechnung angegeben ist, kontaktieren. Vermutlich ist dort ein Eingabefehler passiert.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung