GdB - Knieoperation melden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Melden, damit deine Akten bei denen auf dem Laufenden sind. Nennt sich "Antrag auf Neufeststellung GdB" . Am GbB wird sich da aber nix ändern außer die OP hat nix gebracht.

Es kommt darauf an, was der Fragesteller am Knie gemacht bekommen hat. Hat er einen Knorpelschaden z.B. durch Arthrosen und zusätzlich den Meniskus, bekommt er sehr wohl Prozente. Besonders sinnvoll ist es, sich von dem Arzt eine Bescheinigung geben zulassen, ob er evtl. ein Kandidat für ein künstliches Kniegelenk ist, auch wenn der Arzt nicht genau bestimmen kann, wann. Diese Bescheinigung zusammen mit dem Arztbericht eingereicht, erhöhen sehr wohl den Grad der GdB.

Das hat keine Auswirkungen auf den GdB. Heute sind diese Art Operationen reine Routine und das Knie wird wieder so hergestellt, dass man damit keinerlei Probleme nach der OP hat. So sollte es sein, wenn ein guter Operateur die OP ausgeführt hat.

hello, schau selber nach: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm: Wenn der GdB hier mehr als 20 ist kann sich ein Antrag lohnen!

Versteifung beider Kniegelenke 80 Versteifung eines Kniegelenks
in günstiger Stellung (Beugestellung von 10 - 15°) 30 in ungünstiger Stellung 40 - 60 Anmerkung Lockerung des Kniebandapparates muskulär kompensierbar 10 unvollständig kompensierbar, Gangunsicherheit 20 Versorgung mit einem Stützapparat, je nach Achsenfehlstellung 30 - 50 Kniescheibenbruch nicht knöchern verheilt ohne Funktionseinschränkung des Streckapparates 10 nicht knöchern verheilt mit Funktionseinschränkung des Streckapparates 20 - 40 Habituelle Kniescheibenverrenkung seltene Ausrenkung (in Abständen von 1 Jahr und mehr) 0 - 10 häufiger 20 Bewegungseinschränkung im Kniegelenk geringen Grades (z.B. Streckung/Beugung bis 0-0-90) einseitig 0 - 10 beidseitig 10 - 20 mittleren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-10-90)
einseitig 20 beidseitig 40 stärkeren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-30-90)
einseitig 30 beidseitig 50 Ausgeprägte Knorpelschäden der Kniegelenke (z.B. Chondromalacia patellae Stadium II - IV) mit anhaltenden Reizerscheinungen
einseitig ohne Bewegungseinschränkung 10 - 30 mit Bewegungseinschränkung 20 - 40

würde dir auch empfehlen einen antrag auf "neufeststellung" zu stellen, wenn die beeinträchtigungen im knie hinzu gekommen sind. kommt aber immer auf die auswirkungen an, also, wie sehr die beweglichkeit und belastbarkeit im vergleich zum "gesunden" eingeschränkt sind.

Grundsätzlich gibt es für das Knie nur etwas, wenn es nach der OP weiterhin gesundheitliche Probleme gibt. Falls die OP so erfolgreich war, dass man das Knie problemlos bewegen kann, dann gibts nix.

Ein Änderungsantrag ist immer mit Vorsicht zu stellen. Dabei wird deine gesamte Akte wieder hervorgeholt und alles neu bewertet. Dabei kommt es leider auch oftmals dazu, dass die bestehenden Probleme niedriger bewertet werden, weil sich vielleicht seit der letzten Einschätzung die Richtlinien geändert haben.

Falls du gleichgestellt bist, wäre ich da vorsichtig... Ich habe auch 30 Grad und gebe mich lieber vorerst zufrieden. Mit Gleichstellung habe ich auf Arbeit den gleichen Schutz wie Behinderte am 50 Grad, nur die Urlaubstage fehlen. Aber das Risiko wieder ganz "rauszufliegen" aus dem Behindertenstatus, das ist mir momentan zu groß.

Diesen Hinweis haben wir beim Seminar für Schwerbehindertenvertreter bekommen. Und ich denke, ganz unssinnig ist das leider nicht...

Upps, der Beitrag ist ja doch schon leicht verjährt ... Da habe ich nicht aufgepasst ...