Nach Zustand erkundigen erlaubt?

5 Antworten

Von Experte RedPanther bestätigt

Hi,

Darf sich ein Notfallsanitäter*in nach dem Zustand eines Patienten*in, den er mit dem Rettungswagen begleitet hat erkundigen?

Grundsatz: Fragen darf man immer - nur ob die Gegenseite antworten darf, darüber scheiden sich die Geister.

In der Theorie

Wenn wir die Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB) streng auslegen, müsste die Antwort ein konsequentes Nein sein.

Warum?

Nach der Übergabe an das Krankenhaus ist der Notfallsanitäter nicht mehr an der Behandlung des Patienten beteiligt - entsprechende Behandlungsinformationen sind für ihn also nicht mehr zwingend notwendig, die Weitergabe ohne Einwilligung würde einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht darstellen.

In der Praxis

Legen wir es mal mit gesundem Menschenverstand aus, sieht die Lage wiederum anders aus.

Im Grunde ist ein Feedback des Klinikpersonals über die Entwicklung des Patienten auch in dessem Sinne - man findet so raus, was gut war, was nicht gut war und wo Verbesserungspotential in der Versorgung liegt. Wie RedPanther es umschrieben hat: Lernen durch Erfahrungswerte.

Im Normalfall wird einem tatsächlich in den seltensten Fällen die Auskunft verweigert, wenn gefragt wird - es wird allerdings auch seltener nachgefragt, als man denkt.

Am einfachsten ist es natürlich, wenn man den Patienten selbst fragen kann ;-)

LG

Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt

Fragen geht immer, manchmal gibt es eben keine Antwort ;)

Man kann die Gesetzeslage unterschiedlich interpretieren.

Wenn man es streng nimmt, ist der NFS aus dem Informationsfluss heraus, sobald er den Patienten abgegeben hat. Er hat nichts mehr mit der weiteren Behandlung zu tun, also gibts auch keine Notwendigkeit, ihm weitere Patientendaten zukommen zu lassen. Die Tatsache, dass man grundsätzlich der Schweigepflicht unterliegt, heißt nicht dass man legal über etwas informiert sein darf, das einen nicht betrifft.

Wenn ich einen Patienten mit Bauchschmerzen in die Notaufnahme bringe, darf ich z.B. nicht hinterher beim Mittagessen einem Psychiater erzählen, welchen Patienten ich gerade mit welcher Verdachtsdiagnose in welche Notaufnahme gebracht habe. Es gibt keine Notwendigkeit, dass diese Person diese sensiblen Informationen bekommt. Auch, wenn ein Psychiater natürlich der Schweigepflicht unterliegt.

Man kann es allerdings auch so sehen, dass der NFS Erfahrungswerte und Lerneffekte braucht. Zum Beispiel wird es seiner Arbeit nicht schaden, wenn er erfährt dass die Person, die er mit Bauchschmerzen in die Klink gebracht hatte, tatsächlich einen Herzinfarkt hatte. Diese Information gibt ihm die Möglichkeit, seine Untersuchungen und Schlussfolgerungen kritisch zu hinterfragen und nächstes Mal vielleicht treffgenauer zu sein.

In der Praxis wird unter medizinischem Personal sehr viel gesprochen. Auch sensible Dinge, die einen nun wirklich nichts angehen.

Klar darf er ob er Auskunft erhält legal? Eher nein. Unter anderem wie will ich das Wochen später nachvollziehen, wer was wann wo!

Kurzer Dienstweg klappt fast immer.

Wird er wohl nicht so oft machen wie angenommen, besonders wenn er einige akut Kliniken anfährt. Da kann es auch mal länger dauern bis man wieder am KH ist.

Ja das darf er und ich kenne Retter die das auch regelmäßig machen. Dienst ja auch der Fortbildung bzw. der Reflexion ob die getroffen Maßnahmen erfolgreich waren. Der NotSan unterliegt genauso der Schweigepflicht wie andere med. Personal, der Doc spricht ja auch mit anderen Ärzten oder dem Pflegpersonal über den Pat.

Strenggenommen nicht, denn nach Paragraph 203 des Strafgesetzbuches (StGB), ist eine Weitergabe ausschließlich zum Zwecke der Weiterbehandlung des Patienten zulässig. Es ist also natürlich zulässig, dass der Rettungsdienst eine qualifizierte Übergabe an das Personal in der weiterbehandelnden Versorgungseinrichtung (i.d.R. an das geeignete Krankenhaus) oder an den nachalarmierten Notarzt durchführt, ebenso darf der Arzt wenn notwendig Ärzte anderer medizinischer Fachrichtungen hinzuziehen und die den Patienten mitbehandelnden Personen (z.B. das Personal der Gesundheits- und Krankenpflege) informieren. Es bedarf aus rechtlicher Sicht aber immer der Notwendigkeit, dass diese Informationen zum Zwecke einer effektiven Mit- oder Weiterbehandlung weitergegeben werden. Ab dem Moment, wo der Rettungsdienst die Übergabe beendet hat, ist er nicht mehr an der Versorgung des Patienten beteiligt und darf daher strenggenommen ab diesem Moment auch keinerlei den Patienten betreffende, neu gewonnene Informationen zum Gesundheitszustand mehr erhalten. Was zählt ist nicht, dass die Person selber der Verschwiegenheitspflicht nach Paragraph 203 StGB unterliegt sondern, dass die Weitergabe im Sinne des Patienten erforderlich ist.

Manche, legen das Gesetz aber auch ein wenig "lockerer" aus und sagen, sofern der Rettungsdienst nicht's an Dritte, vollkommen unbeteiligte Personen weitergibt, ist es in Ordnung, wenn das Klinikpersonal im Nachgang informiert. Letztendlich, gibt es zu dieser Rechtsauffassung soweit mir persönlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt ist aber noch keine (höchstrichterliche), strafrechtliche Rechtsprechung, weswegen hierbei aus rechtlicher Sicht Vorsicht geboten ist. Natürlich darf man sich erkundigen, Nachfragen ist nicht strafbar, ob man von seinem Gegenüber (KH- Personal) dann aber auch die gewünschte Auskunft erhält, dass kommt darauf an, ob dieses das Gesetz strengnimmt oder "lockerer" ausgelegt.

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung