Einbruch im Schrebergarten wer ersetzt den Schaden?

7 Antworten

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Zunächst einmal muss solch ein Einbruch zwingend der Polizei gemeldet werden, damit überhaupt eine Regulierung durch eine Versicherung in Frage kommt.

Einige Versicherungen bieten eine spezielle Schrebergartenversicherung an:

https://www.kvs-versicherungsmakler.de/laubenversicherung/schrebergarten-versicherung.html

Die "normale" Hausratversicherung scheidet in diesem Fall, sofern keine Sonderregelung getroffen wurde, aus denn der Schrebergarten befindet sich nicht am Versicherungsort und wird nicht laufend überwacht.

Leider sind sich viele Leute nicht der Tatsache bewusst, dass der Versicherungsschutz ihrer Hausratversicherung gar nicht für die Gartenhütte gilt. Zwar kann sich der gebotene Schutz durchaus über Gartenhütten, Gartenhäuser etc. erstrecken – allerdings müssen sich diese auf dem Grundstück befinden, auf welchem sich ebenso das Wohngebäude befindet. Eine Hausratversicherung ist nämlich an den sogenannten Versicherungsort gekoppelt: Hierbei handelt es sich um das Wohngebäude sowie dem ggf. zugehörigen Grundstück inklusive Garten. Sollte sich dort ein Gartenhaus befinden, so greift der Versicherungsschutz zweifelsfrei.

h t t p  : / / w w w .hausrat-info24.de/2010/05/02/schrebergarten-vorsicht-bei-der-hausratversicherung/

Im Rahmen der Außenversicherung in der Hausratversicherung sind Sachen, die sich vorübergehend nicht am Versicherungsort (Wohnung) befinden, u.U. mit Einschränkungen mitversichert. Viele Hausratversicherungen bieten außerdem Erweiterungen (z.B. "Hausrat außer Haus" oder ähnliche Pakete), die solche Sachen auch im Schrebergarten mit einschließen. Hier sollte also der Umfang des bestehenden Hausratvertrages geprüft werden, um festzustellen, ob Versicherungsschutz besteht.

Wenn ihr in der Hausratversicherung angegeben habt, dass ihr teure Maschinen in dem Schrebergarten stehen habt, dann sind die mitversichert. Solltet ihr das versäumt haben, dann fragt mal in dem Kleingartenverein nach, ob die eine entsprechende Versicherung haben. lg Lilo

Es kommt die Versicherung dafür auf, die dafür eingedeckt wurde.

Bei manchen Hausratversicherungen kann man "Hausrat außer Haus" eindecken. Das muss dann aber so im Vertrag vereinbart werden.

In den meisten Hausratversicherungen ist eine Diebstahlversicherung integriert, frage ist ob sie so etwas haben und ob es für einen Schrebergarten möglich ist so eine abzuschließen.