brille kaputt...wer haftet?

13 Antworten

Ja, die Eltern des anderen Jungen haften normalerweise und auch wirklich.

Ein Schreiben mit dem Vorfall Datum Beteiligte Personen etc. an die Eltern am besten gleich mit Rechnung und der Bitte um Bezahlung innerhalb von 14 Tagen.

Ob die anderen Eltern eine Haftpflicht haben, kann dir egal sein.

Hallo,ist zwar schon sehr lange her,aber da wir aktuell ähnliches haben,würde mich sehr interessieren,wie die Sache ausgegangen ist?

Bei uns schauts so aus,daß innerhalb 2 Wochen 2 brillen meines Kindes völlig geschrottet sind.

Beim ersten Mal sagte das Kind,daß meinem Kind die Brille von der Nase riss aus,daß die Brille von alleine gefallen sei.

Mein Kind erzählte es aber anders,die Eltern des Kindes wollten es nicht der Versicherung melden.mit diesem Kind gibt es übrigens immer Ärger,aber die Eltern reden es immer heraus.

Des Frieden wegen hab ich die Kosten übernommen.

Nun ist es aber bereits das zweite Mal.

Und das ist in kurzer Zeit.

Was kann ich machen?

Durch die Rangelei ist ein Schaden entstanden und Derjenige der Schuld an dem Schaden hat,sollte diesen auch begleichen. Die Eltern können sich da nicht raus reden und müssen den Schaden bezahlen und darauf würde ich an Deiner Stelle auch bestehen.

wenn es in der schule passiert ist, haftet die schulversicherung! ist jedenfalls an der schule meiner frau und auch an den schulen meiner töchter so. die meisten leute wissen es halt nicht und die schulen machen auch keine werbung damit.

Wenn die Schule der Verursacher ist, dass kann sein. Aber nicht wenn ein anderer Junge Verursacher ist.

die schulhaftpflicht haftet doch nur für schäden die "durch" die schule/ schulunterricht entstehen, z.b. im sportunterricht...oder?

@kassi1

die versicherung der schule kann sich das vom verursacher zurückholen, das ist aber bei zwölfjährigen schwierig. meine frau hatte an ihrer schule den gleichen fall vor ein paar wochen und das kind (in dem fall 9) hat die brille ersetzt bekommen.

Die Eltern des Mitschülers, der den Schaden angerichtet hat haften (oder deren Versicherung), allerdings nur für Reparatur des Gestells, oder neues Gestell. Nicht für heile Gläser.