Gutachten erkennt schaden nicht an?

12 Antworten

Du kannst schon für Schäden durch den Unfall finanziellen Ausgleich verlangen. Allerdings müssen Altschäden hierauf angerechnet werden.

Wenn der neue Schaden also einen kompletten Austausch der Stoßstange bedingt, dann wird das nicht durchgehen, weil dadurch eben auch ein alter Schaden verdeckt mit behandelt würde.

Es könnte ja auch sein, dass Du den anderen Schaden einer anderen Versicherung gemeldet hast. Dann bekommst Du von der anderen Versicherung Geld für eine Reparatur, die Du wegen der neuen Schadensregelung jetzt gar nicht mehr durchführen musst.

Ich nehme mal an, der Gutachter hat geschrieben, dass du keine neue Stoßstange bekommst, da diese ja schon einen Vorschaden aufweist! Das ist auch vollkommen korrekt so. Wenn sich jedoch nachweisen lässt, dass der zweite Schaden nun tatsächlich frisch ist und von dem untersuchten Unfall stammt, dann wird die Behebung dieses Kratzers natürlich übernommen

Du kannst als Ersatz eben keine neue Stoßstange bekommen, wenn Dir keine neue Stoßstange kaputt gemacht wurde. Sie war vorher schon kaputt, wenn auch nicht in demselben Maße wie jetzt.

'Stoßstange delle + Kratzer' sagt nichts darüber aus, mit welchem Aufwand der Schaden repariert werden kann. Es ist ja nichtmal das Fahrzeug bekannt.

Ebensowenig kann man den Vorschaden einschätzen.

Somit bleibt deine Frage unbeantwortbar.

Weil die Stoßstange in der Gesamtheit zu betrachten ist, da Links und Rechts nun einmal bei dem Teil zusammengehören. Hintergrund: Der jetzige Schädiger würde theorätisch den anderen Schaden mitbezahlen. So einfach ist dass und völlig logisch.


Aufklaerer111  10.07.2019, 00:51

nicht logisch, anteilsmäßig muss bezahlt werden. schließlich hat sich der schaden vergrößert.