defekte Zahnkrone... Garantie? Garantieabwicklung?

5 Antworten

wenn du auf deiner Rechnung nichts anderes stehen hast, hast du keine 2 Jahre Gerantie, sondern gesetzliche Gewährleistung. D.h. du hast ein halbes Jahr Garantie und anschließend Gewährleistung. Gewährleisung heißt - Beweisumkehr und du musst nachweisen, dass bei der Fertigung ein Fehler gemacht wurde. Das dürfte aber nahezu unmöglich sein.

Des weiteren übernimmt ein Geschäftsmann - in dem Fall der nachfolgende Zahnarzt, nicht automatisch die "Garantieabwicklung" Wende dich an deine Krankenkasse. Gesetzliche Krankenkassen halten für solche Fälle zumindest Teilgelder 2 Jahre lang zurück. Evtl. hast du Glück

Du solltest dem Nachfolger trotzdem einen Besuch abstatten. Er hat deine Krankenakte und weis was gemacht wurde. Zudem ist er verpflichtet, da es scheinbar den Patientenkreis übernommen hat, Abhilfe zu schaffen. Ich glaube kaum, dass dein neuer ZA die Reparaturkosten übernimmt. Zahnärzte sind in der Regel für solche Fälle versichert, der Neue wird jedoch nicht seine Versicherung für deinen Fall nutzen.

erstmal danke für eure antworten:-) aber kannich wirklich verpflichtet sein, zu dem Zahnarzt zu gehen, der jetzt in dieser Praxis ist, auch wenn ich diesen unbedingt meiden will? Mir ist schon klar, dass ich zu dem alten Zahnarzt gehen müsste, wenn es den noch gäbe. Aber nur, weil der Nachfolgezahnarzt die Krankenakte von mir hat macht es ihn doch nicht automatisch zu meinem neuen Zahnarzt:-(

Die Garantie geht von dem Labor aus das den Zahnersatz hergestellt hat. Dieses steht auf dem Laborzettel den der Zahnarzt hat. Lass Dir ne Kopie davon machen.

Alternativ rufe bei der KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung) an die können Dir da weiterhelfen.

... deine Krankenkasse zu befragen ist schon der richtige Weg.

Viel Erfolg.