Darf man im Thermalbad mit Sauna seine eigenen Getränke mitbringen?

9 Antworten

Ich nehme immer mein eigenes Getränk mit. In den meisten Saunen ist nur in der Hausordnung geregelt, das keine Glasflaschen mitgebracht werden dürfen. Dies finde ich auch sehr gut.

Wenn in der Hausordnung ein Abschnitt steht, der generell das mitbringen von eignen Getränken verbietet, dann kann ich mir nicht vorstellen das dieser Passus auch vor Gericht bestand hat. Dies ist schließlich eine mit dem Urteil zum Fitnessstudio vergleichbare Situation.

In einigen Anlagen gibt es auch kostenlose "Trinkbrunnen" und dergleichen.

Ich kenne jetzt keine spezielle Regel, aber es wird sicherliche viele Thermen geben, die das nicht gerne sehen. Andere drücken da ein Auge zu...

An deiner Stelle würde ich eine Flasche mitnehmen und sie im Spin oder im Beutel verstecken. Hol sie halt kurz raus um einen Schluck zu trinken und pack sie danach weg.

Mehr als einen Hinweis, dass du sie bitte wegpacken sollst, wird es sicherlich nicht geben. Also riskierst du da jetzt nicht viel, wenn du eine Wasserflasche mitnimmst.

JAIN

Es wird zwar nicht gerne gesehen und bei Einigen steht es auch dort dass es nicht erlaubt sein, aber bisher war es kein Problem. Notfalls Flasche im Spind lassen und dort ab und zu vorbei.

In der Regel wird aber nichts gesagt wenn man etwas mitbringt - bei machen auch ganz offen, nur eben nicht im Restaurant-Bereich

Es gibt auch Bäder/Thermen wo es einen EXTRA Bereich gibt wo der Verzehr von Mitgebrachtem (ESSEN und Trinken) erlaubt ist, Außerhalb des Bereichs reagiert man dann verständlicherweise Allergisch wenn man sich nicht an die Regel hällt

Auf GLAS natürlich verzichten

Bei manchen gibt es aber auch Wasserspender wo man KOSTENLOS Wasser bekommt

Die haben ja meistens noch ein Restaurant. Da ist es natürlich nicht erlaubt. Ich habe meine Flasche immer im Spind gelassen.

@Jochen5

KLAR im Restaurant ist es nicht erlaubt sein eigenes Trinken mitzubringen, ist aber wohl auch verständlich

ABER auch im Ruheraum ist es verboten, um Lärm zu vermeiden

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es diesbezüglich noch kein höchstrichterliches- und somit allgemeingültiges Urteil gibt. In den Thermalbädern die ich besuche wird das toleriert- auch wenn ich gerade mal nachgelesen habe, dass die teilweise auch ein Getränkeverbot in ihren Nutzungs- bzw. Geschäftbedingungen aufgeführt haben. Würde mir das jemand verbieten würde ich die Therme einfach nicht mehr besuchen- den Klageweg würde ich aber sicherlich nicht bestreiten- wie wohl die meisten. Könnte mir aber vorstellen, dass eine Klage analog zum Urteil der Fitnessstudios ausfallen würde.

Sowohl im Fitnessstudio als auch in so einem Bad hat der Betreiber Hausrecht. Da gibt es kein allgemeines Gesetz. Das entscheidet er, du musst dort ja nicht hingehen wenn es dir nicht passt.

Im Fitnessstudio wurde das Verbot allerdings aufgehoben. Da gab es sogar ein Urteil