Schmerzensgeld bei Schnittwunde an Kachel im Schwimmbad?

8 Antworten

Theoretisch wäre ein Schmerzensgeld möglich. Dafür hättest du aber SOFORT vor Ort zur ersten Hilfe müssen.

Meldest du das erst später, kannst du ja gar nicht mehr beweisen, dass du dich wirklich dort verletzt hast.

Für Schmerzensgeld müsstest du den Betreiber der Therme erst einmal schadensersatzpflichtig machen. Der meldet es seiner Betriebshaftpflicht.

Mit dieser hättest du anschließend den Prozess zu führen. Völlig aussichtslos, wenn du diesen "Unfall" dort gar nicht gemeldet hast.

Du musst dich dafür lediglich an einen Anwalt wenden. Er wird dich dazu beraten und die Forderung formulieren. Einem Mitschüler von mir wurde mal die Nase gebrochen. Er musste mehrere Wochen ins Krankenhaus und konnte meist nicht schlafen, weil er nicht atmen konnte. Dafür gab es irgendwie 1000 bis 2000 Euro Schmerzensgeld.

In deinem Fall fände ich also 50€ für gerechtfertigt. Der Anwalt wird dir allerdings sicher 500€ berechnen und ohne Anwalt wirst du kaum eine Chance haben das durchzuboxen.

Schmerzensgeldzahlungen sind Zivilrecht, die Polizei hat damit nix am Hut.

Und du hättest halt entsprechende Ansprüche gegen den Betreiber stellen und dich dann mit diesem auf eine Höhe einigen müssen. Ohne Einigung müsste halt der Gang vor Gericht angetreten werden. Schmerzensgeld wird in Deutschland grundsätzlich für jeden Fall individuell ermittelt. Hier hätte es wohl bestenfalls im niedrigen dreistelligen Bereich gelegen.

Um ein angemessenes Schmerzensgeld zu bekommen, hättest du nachweisen müssen, daß die Kachel schon seit längerer Zeit kaputt war und groß fahrlässig nicht ausgetauscht wurde. Eine ärztliche Bescheinigung über den Umfang der Verletzungen sowie Zeugenaussagen für die Ursache sind ebenfalls notwendig.

Darüberhinaus ist eine solche Sache eine zivilrechtliche Angelegenheit und darüberhinaus mitunter noch eine Angelegenheit für eine für so etwas zuständige Aufsichtsbehörde.

Bitterkraut  01.03.2018, 13:27

Wie lagne die Kachel schon kaputt war spiel doch keine Rolle. Der Geschädigte muß da ganz sicher nix nachweisen.

Dxmklvw  01.03.2018, 13:33
@Bitterkraut

Wenn die Kachel erst seit 5 Minuten kaputt war, muß der Betreiber nicht nachweisen, daß sie keineswegs schon länge kaputt war, schon, weil das meistens gar nicht möglich ist. Die Beweislast liegt bei dem, der etwas fordert.

Du hättest dir ein ärtzliches Attest besorgen müssen, wenn möglich Zeugen haben, dafür dass du dir den Schnitt an der Fliese zugezogen hast und dann hättest du Schmerzensgeld fordern müssen. Dann hättest du vielleict 15 Euro bekommen.