BW Frei Heilführsorge bei Ziviler Überweisung?

2 Antworten

Auf der Überweisung steht eine Nummer, von der aus der Zahnarzt die kosten berechnet. Du brauchst dich um nichts kümmern, als die Überweisung vorzulegen.

Eventuelle Befunde gibst du bei deinem Truppenarzt ab, wenn man dir welche mitgibt.

Eine Überweisung braucht der zivile ZA zur Abrechnung, eine zusätzliche Anweisung ist ganz hilfreich in manchen Fällen also alles mit abgeben. Evtl. Röntgenbilder bekommst du nach der Behandlung wieder. Also prinzipiell alles abgegeben, was du bekommen hast, was sie nicht brauchen geben sie dir wieder.