BW Frei Heilführsorge bei Ziviler Überweisung?
Ich habe einen Termin bei einem Zivilen Zahnartzt und habe einen Zettel bekommen (Überweisung) ...
Füllt der ZA die Überweisung aus was er gemacht hat usw und ich nehm die mit oder Behält er diese und ich muss mich Sogesehen um nichts kümmern?
Also wie läuft sowas ab wenn man zum Zivilen
Artzt überwiesen wird und nicht beim Truppenarzt ist ? Auf was muss ich achten was muss ich wieder mitnehmen, wenn überhaupt...🤷🏼♂️
Kann ja sein dass ich die Ausgefüllte Überweisung mit den Angaben was gemacht wurde/behandelt wurde wieder mit zum Truppenarzt nehmen muss um es dort abzugeben damit der Zivile Arzt auch sein Geld bekommt... Damit es halt „abgerechnet werden kann“
Ist halt das erste mal und ich habe keine Ahnung wie sowas abläuft 🤷🏼♂️
2 Antworten
Auf der Überweisung steht eine Nummer, von der aus der Zahnarzt die kosten berechnet. Du brauchst dich um nichts kümmern, als die Überweisung vorzulegen.
Eventuelle Befunde gibst du bei deinem Truppenarzt ab, wenn man dir welche mitgibt.
Eine Überweisung braucht der zivile ZA zur Abrechnung, eine zusätzliche Anweisung ist ganz hilfreich in manchen Fällen also alles mit abgeben. Evtl. Röntgenbilder bekommst du nach der Behandlung wieder. Also prinzipiell alles abgegeben, was du bekommen hast, was sie nicht brauchen geben sie dir wieder.