Bußgeld oder Ordnungswidrigkeit?
Ich habe einen Brief vom Zoll in Frankfurt bekommen, dass eine Packung Medikamente (90 Kapseln) nicht an mich ausgehändigt, sondern beschlagnahmt wird. Vom Reg.-Präsidium Darmstadt würde ich eine Nachricht bekommen, ob es eine OWI (35 € oder ein Bussgeld (100-200 €) wird. Was ist der Unterschied? Geht jetzt eine Benachrichtigung an die Polizei (Anzeige) an meinen Wohnort raus oder wie geht es weiter? Ist die Sache für mich erledigt wenn ich zahle? Es sollte doch nur für mich sein!
Eure Tacke
4 Antworten
Die Strafe für eine Ordnungswidrigkeit IST ein Bußgeld^^ Ich vermute, daß es hier darum geht, ob Du nur "kostenpflichtig verwarnt" wirst oder eben ein richtiges Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet wird, bei dem ein Bußgeld verhängt wird. Die kostenpflichtige Verwarnung ist vergleichbar mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage im Strafrecht.
Nein, eine Anzeige bekommst du nicht. Wahrscheinlich wird erst noch geprüft, ob "nur" ein Bußgeld nötig ist oder ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Es ist aber beides keine Straftat. Das eine wird nur etwas teurer und ist auch mit Zahlung erledigt.
Der Begriff Anzeige ist nicht auf das Strafrecht begrenzt ! Auch ein Owi-Verfahren beginnt mit einer Anzeige.
Das, was du gemacht hast ist wohl eine Ordnungswidrigkeit. Und diese Owi kann mit einer Verwarnung (mit oder ohne Verwarnungsgeld bis zu 35 €) oder einem Bußgeld geahndet werden.
Kurz: Verwarnung und Bußgeldbescheid sind die Sanktionen in einem Owi-Verfahren.
Ich würde freiwillig 300 € geben, weil die Beschlagnahme höchstwahrscheinlich aktiver Gesundheitsschutz ist. Mehr als 50 % aller auf nicht legalem Wege beschafften Arzneimitteln aus dem Ausland sollen gefälscht sein und im besten Fall nur nicht wirken.