Behindert nach Wirbelbruch?

11 Antworten

Du kannst einen Antrag auf GdB stellen:

"Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft."

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb

Wieviel Du bekommst, entscheidet das Versorgungsamt.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt z.B. auch bei der Ermittlung einer Schwerbehinderung verschiedene Einteilung.Erhälst du einen GdB von z.B. 20, dann kannst du dir nix davon kaufen, ein GdB von 80 wäre dagegen ein deutlicher Unterschied. (Unter 50 sowieso keine Schwerbehinderung). Hast du Funktionseinbußen? Schmerzen? Wobei das alles 1 Woche Postop auch noch nicht so Aussagekräftig ist. Du kannst immer versuchen eine Feststellung der Behinderung zu beantragen (Hilfe gibt es z.B. beim VDK), ob du sie bekommst ist eine andere Frage.

docidoc12345 
Fragesteller
 14.01.2015, 10:51

Ich habe noch keine gdb grhabt. Die Op war auch erst vot eine Woche und nehme derzeit noch schmerztabletten, obwohl das ja nicht unüblich nach solch einen Eingriff ist. Op ist auch gut verlaufen. Möchte auch keine Behinderung beantragen, wollte nur wissen, ob man danach als behindert zählt

Ein Wirbelbruch bedeutet nicht zwangsläufig eine Behinderung. Es kommt darauf an, ob durch den Bruch des Wirbels dein Rückenmark verletzt wurde. Der Wirbel an sich ist ja schließlich "nur" ein Knochen, der ohne weiteres wieder sauber verheilen kann.

Eine Behinderung ist nur ein anderes Wort für eine gesundheitliche Einschränkung. Ist durch den Bruch und die darauffolgende Operation deine Lebensführung nicht langfristig "eingeschränkt" wie zum Beispiel die Beweglichkeit oder Belastbarkeit deines Rückens, dann kann man sich vorsichtig dem Begriff "Behinderung" nähern. Aber auch dann sollte man immer die Meinung eines Facharztes einholen.

Hoffe ich konnte dir helfen :)

beangato  14.01.2015, 10:54

Du liegst nicht ganz richtig.

Ich selbst habe eine künstliche Hüfte und bin auf einem Auge blind - und ich habe einen GdB von 40 dauerhaft zuerkannt bekommen.

Alenobyl  14.01.2015, 11:13

nun, eine Hüfte sollte man nicht mit einem einzelnen Wirbel vergleichen. wie ich schon sagte, ein wirbel allein, ohne nervenverletzungen und ohne Bandscheiben Schäden kann wunderbar verheilen. aber auch nur dann ist eine langfristige Einschränkung realistisch.

bei einer Hüfte gibt es noch die Gelenke, die verschlissen sein können. außerdem ist die Hüfte ein einziger großer und umförmiger Knochenkörper. ein einzelner Wirbel ist ein kettenglied. dass zur not die last zum teil auf die anderen Wirbel verteilen kann.

beangato  14.01.2015, 11:18
@Alenobyl

Eine Einschränkung ist eine Einschränkung - egal, wodurch sie hervorgerufen wird.

Alenobyl  14.01.2015, 11:14

und was die Sache mit deinem Auge soll verstehe ich auch nicht. vorallem der Verlust eines Sinnesorgans ist eine eindeutige Einschränkung. bitte vergleiche nicht Apfel mit Birnen

Alenobyl  14.01.2015, 11:15

sorry vertippt. "nur dann ist eine Langfristige Regeneration realistisch"

Alenobyl  14.01.2015, 11:25

ja und jetzt...? selbstverständlich doch. aber wenn nach des Genesungsprozesses diese Einschränkung nicht mehr da sein sollte? was soll denn bitte diese Aussage?

beangato  14.01.2015, 11:36
@Alenobyl

Der GdB kann auch zeitlich befristet erteilt werden. Wenn es sich später herausstellt, dass kein Grund mehr vorliegt, wird er eben nicht mehr gewährt. Aber das muss alles nachgewiesen werden.

Und warum soll man der/dem FG gleich alle Hoffnung nehmen? Finde ich nicht so toll.

Es geht hier auch um ein paar Pfennige, die man mit einem GdB mehr bekommen kann.

Alenobyl  14.01.2015, 11:27

und es dürfte doch wohl klar sein, dass man nach so einer Operation erst einmal genesen muss.

Alenobyl  14.01.2015, 11:59

versuchen kann man es ja. allerdings sind diese Postoperativen Gutachten nicht immer positiv im Ergebnis, da hier generell über Langzeitschäden spekuliert wird. aber da hast du selbstverständlich auch recht.

Hast du denn Einschränkungen? Sprich mit deinem Arzt, der wird wissen, ob Schäden zurückbleiben und dich einschränken.

lg

Eine Wirbelsäulen Versteifung ist im herkömmlichen Sinne immer eine körperliche Behinderung.