Attest von Universität nicht akzeptiert, bin verzweifelt

3 Antworten

Hallo !

Gehe mal zur öffentlichen Rechtsauskunft / öffentlichen Rechtsberatung oder alternativ zu einem Anwalt.

LG Spielkamerad

KaddaUno 
Fragesteller
 16.03.2015, 17:53

Hallo, also das hatte ich auch schon überlegt, schien mir aber für den Anfang ein wenig zu überhöht, oder? Ich wüsste nur gerne, ob eine klare Schilderung der genauen Situation (diese kann die Uni gar nicht kennen) den evtl. ausreichen würde?

Außerdem würde mich die Rechtsberatung doch auch Kosten oder?

Spielkamerad  16.03.2015, 18:00
@KaddaUno

Ein Anwalt ist recht teuer.Die öffentliche Rechtsauskunft / öffentliche Rechtsberatung ist recht kostengünstig.Du kannst dich ja mal mit denjenigen die in der Uni was zu sagen haben unterhalten ob es eine Einlenkung von Seiten der Uni geben kann, kannst denen ja sagen dass du im Notfall zum Anwalt gehen wirst, es aber gerne wie ein vernünftiger Mensch ohne Anwalt regeln möchtest.

KaddaUno 
Fragesteller
 16.03.2015, 18:14
@Spielkamerad

hmm das muss ich wohl versuchen! Kennst du oder generell hier  Jemand eine Person die das so schon erlebt hat? Ich meine ja, hätte ich die Gelegenheit gehabt (von einem anderen Arzt einen verschreiben zu lassen), hätte ich das so gemacht. Aber irgendwie kamen bei der Situationen so viele "dumme" Umstände dazwischen, dass ich das so nicht hinnehmen kann :/

Spielkamerad  16.03.2015, 18:19
@KaddaUno

Kennst du oder generell hier jemand eine Person die das so schon erlebt hat ?

Ich kann nur für mich selbst sprechen, aber ich habe so etwa noch nie gehört, ABER ich habe auch nicht studiert weil ich aufs studieren nach dem Abi keine Lust mehr hatte.

Aber irgendwie kamen bei der Situationen so viele "dumme" Umstände dazwischen

Es kann meiner Meinung nach immer was unbeeinflussbares dazwischenkommen, ich finde es ziemlich unmenschlich und verwerflich was deine Uni da abzieht, aber das ist wie bereits gesagt nur meine persönliche Meinung. Vielleicht kannst du dich ja auch mal an die lokale Presse wenden ob sie Interesse an deiner Geschichte haben.

KaddaUno 
Fragesteller
 16.03.2015, 18:34
@Spielkamerad

In Teilen kann ich die Sichtweise der Uni nachvollziehen, aber wenn ich bei paar Arztpraxen war bzw. kontaktiert habe, und diese mir erzählen, dass ich zu meinem Hausarzt muss, da sie zu ausgelastet sind (fast alles handeln nur auf Terminbasis ODER in Fällen wenn der persönliche Hausarzt nicht anwesend ist).

Zudem war es auch noch am Wochende mit der Erkrankung ergo KANN ich keinen Arzt im voraus aufgesucht haben.

hmmm Lokale Presse würde aber nur den Stunk der Uni auf mich ziehen (, da ich dort noch meine Thesis schreiben will, käme das nicht so gut rüber denke ich ;) )

Ich meine ich kann ja noch Widerspruch einreichen, aber ob mir das was bringen würde

PS: Wenn gar nichts mehr geht, werde ich Widerspruch einlegen, denn einsehen kann ich das nicht! Hätte ich nichts weiter unternommen würde ich das eher verstehen aber unter diesen Umständen.......

Spielkamerad  16.03.2015, 18:42
@KaddaUno

denn einsehen kann ich das nicht!

Ich auch nicht !

Ich hoffe du findest eine friedliche Lösung die dich nicht ins finanzielle oder sonstige Verderben schleudert !

Ich wünsche dir alles Gute für deine Zukunft !

KaddaUno 
Fragesteller
 16.03.2015, 18:49
@Spielkamerad

Danke =) Also Entscheidungen die mich in finanzielle oder sonstige Verderben bringt werde ich nicht treffen ;)

Ich meine es ist heutzutage ja eben nicht ausschließlich so, dass man eben zum Arzt geht und fertig (v.a. WENN der Hausarzt nur auf Termine Untersuchungen gestattet oder an dem entsprechenden Tag schon ausgelastet ist). Manchmal hat man Glück und es klappt aber das ist nun mal nicht immer so....

Spielkamerad  16.03.2015, 19:25
@KaddaUno

Ja, die Welt ist kompliziert geworden. Meiner Meinung nach viel zu oft unnötiger weise kompliziert :-((

Du wirst schlechte Karten haben, da Du den Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit während der Klausur führen musst und das geht nicht mit einem Attest, das erst einen Tag später ausgestellt. Die meisten Prüfungsordnungen sind da relativ eindeutig und die Prüfungsordnung relativ streng bei Auslegung. Du bist in der Beweispflicht und musst dem Prüfungsamt zweifelsfrei nachweisen, dass Du zum Zeitpunkt der Prüfung nicht prüfungsfähig warst. Das geht sogar soweit, dass regelmäßig ein Offenlegung der Symptome oder sogar (rechtlich umstritten) der Diagnose verlangt wird. Du hast jetzt die Möglichkeit nochmal mit Deinem Sachbearbeiter beim PA zu reden und ggf. Deine Unwissenheit ins Spiel bringen und dass Du es ja wirklich versucht hast, ein Attest zu bekommen. Wenn Du zum ersten mal Prüfungsunfähigkeit vorträgst, könnten die da etwas kulanter sein. Wenn Du Widerspruch einlegst, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss: Auch hier hast Du, rechtlich gesehen, schlechte Karten. Achtung: Manchmal muss man bei negativer Entscheidung des Prüfungsausschusses als Antragsteller eine Gebühr zahlen. Solltest Du den Schritt trotzdem in Erwägung ziehen, nimm Kontakt mit dem studentischen Vertretern im Ausschuss auf, die können Deine Situation dann vortragen. Wenns nicht klappt: So ein Fehlversuch ist kein Beinbruch!

Das sind ganz klare Regeln. Wenn man an einem Tag der Klausur krank ist, dann muss man direkt zum Arzt. Einen Tag danach hilft das nichts mehr. Man kann immer in ein Krankenhaus gehen. Und ehrlich gesagt, wenn du mehrere Praxen abgeklappert hast und die dich nie als so schlimmen Fall eingestuft haben, dass man dich sofort dran nehmen muss, dann kann es dir nicht so schlecht gegangen sein... Will nicht sagen, dass du da was vorgespielt hast, aber wenn du Widerspruch einlegst, dann pass auf wie du es darstellst, weil so hat das weniger Wirkung.