Arzt verklagen - unterlassene Hilfeleistung ?

6 Antworten

"Kann man einen Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen?"

Ja.

"Zb keine Medikamente und entschuldigungen ausstellen und man wird kurz darauf schwer krank......?"

Das wird wohl nicht für eine unterlassene Hilfeleistung reichen. Wenn der Arzt sagt, das er zu dem Zeitpunkt der Begutachtung keine schwerwiegenden Gesundheitsprobleme entdeckt hat und deswegen keine Medikamente verschrieben hat und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, hat er keine unterlassene Hilfeleistung begangen. Nur wenn er wissen würde, dass jemand schwer krank ist und er behandelt die kranke Person nicht, wäre es Unterlassene Hilfeleistung. Möglicherweise auch fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung. In diesem Fall sehe ich aber nicht, wie das nachzuweisen wäre, wenn der Arzt das nicht selber zugibt.. 

Hallo xTruth,

Du hast hier zwei Begriffe genannt die nicht Zueinander passen.

  1. Verklagen
  2. Unterlassene Hilfeleistung

Zum Punkt 1.

Verklagen ist eine zivilgerichtliche Angelegenheit und bezieht sich auf eine Forderung die Du gerichtlich durchsetzen willst.

Ein Zivilprozess kann und wird Dich aber relativ viel Geld kosten, wenn das Gericht die Klage abweist, bzw. wenn Du den Prozess verlierst.

In dem von Dir genannten Beispiel, müsstest Du Nachweisen können:

  1. das der Arzt die Schuld an der schwere der Erkrankung trifft und
  2. das die Erkrankung bei richtiger Behandlung anders verlaufen wäre und Du müsstest nachweisen
  3. welche finanziellen Folgen durch den Verlauf der Erkrankung eingetreten sind. Beispiel Du bist durch den vom Arzt verursachten verlauf der Erkrankung ein Monat Arbeitsunfähig gewesen, wodurch Dir 1000,- Euro Lohn entgangen sind. Dann müsstest Du dieses Nachweisen, Beispiel Gehaltszettel der letzten 12 Monate aus denen hervorgeht, dass Du im Monat der Erkrankung die 1000 Euro weniger als sonst verdient hast.

Wenn Du das nicht nachweisen kannst, wirst Du wenig Aussicht auf Erfolg haben. Insbesondere wird Dir sicherlich vorhaltbar sein, dass Du einen anderen Arzt hättest aufsuchen können und eine zweite Meinung einholen könntest.

Zum Punkt 2.

Unterlassenen Hilfeleistung ist eine strafrechtliche Angelegenheit und liegt vor, wenn:

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§ 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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In strafrechtlicher Hinsicht liegt hier schlichtweg keine Unterlassene Hilfeleistung vor, da es nicht erforderlich war Dich sofort krank zu schreiben oder Dir sofort Medikamente zu verschreiben. Du hättest genauso gut zu einem zweiten Arzt hingehen können und Dir dort die Krankschreibung und die Medikamente holen können.

Vor allem liegt weder:

  1. ein Unglücksfall oder
  2. eine gemeine Gefahr oder
  3. Not 

im Sinne des § 323c StGB vor, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen würde.

Schöne Grüße
TheGrow

Das ist arg dürftig. vor allem ist nicht so wirklich klar, was du mit "Entschuldigungen ausstellen" meinst.

Und Medikamente werden nicht präventiv verordnet...

Lies dir doch mal den §323c StGB ("Unterlassene Hilfeleistung") und die dazugehörigen juristischen Kommentare durch (findet man alles im Netz). Möglicherweise bist du danach in der Lage, dir deine Frage selbst zu beantworten.


Nein, da der Arzt ja seine Gründe hat....