Arbeitsunfall Verbrennungen?

8 Antworten

Bei Verbrennungen 2. Grades kannst Du Narben davontragen. Gerade bei Verbrennungen ist es wichtig, dass man der Haut so früh wie möglich hilft, sich zu regenerieren. Das heißt zu Beginn erst einmal kühlen. Hast Du das wenigstens gemacht?

Habt Ihr den Unfall wenigstens als Arbeitsunfall aufgenommen? Du hast dich verarschen lassen. Wieso?

Die Chefin kann Dir gar nicht verbieten, dich krank schreiben zu lassen. Hat sie Dich damit erpresst, dass sie Dir sonst kündigt? Du bist krank. Die warme Backstube ist Gift für die Genesung Deiner Haut. Möchtest Du wirklich Narben davontragen?

Lass Dich nicht so rumschubsen! Natürlich kannst Du dich krankschreiben lassen. Wenn Sie Dir wirklich kündigt, kannst Du vor ein Arbeitsgericht gehen. So weit wird sie es nicht kommen lassen, weil sie mehrfach gegen Arbeitsrecht verstoßen hat.

Der Arzt hat Dich sicher gefragt, wie das passiert ist. Wenn die KK nicht schläft, bekommst Du sowieso ein Schreiben von der KK, in dem noch einmal alles abgefragt wird. Dann solltest Du den wahren Hergang auch wirklich aufschreiben.

Ob es geschickt ist, wegen Schmerzensgeld zu klagen, weiß ich nicht. Hat sie Dich festgehalten? Hattest Du keine Gelegenheit, trotzdem zu gehen? Kenne mich da zu wenig aus. Immerhin spielte psychischer Druck eine Rolle.

liebeihn 
Fragesteller
 11.06.2016, 22:19

habe gekühlt und brandsalbe drauf ich habe es als Arbeitsunfall gemeldet beim cheff sowie in der Notaufnahme so genau was meine cheffin sagte weiß ich nicht mehr aber es war ne Erpressung natürlich hab alles angegeben in der Notaufnahme wir Maß sollte;) meine Angst ist einfach das es zu Mobbing kommt was schon vorhanden ist! und dies verschlimmert wen ich morgen Anrufe und sage das ich nicht kommen kann wegen den Schmerzen war ja heute auch auf Arbeit....

BiggerMama  11.06.2016, 23:04
@liebeihn

Ich habe jetzt die anderen Antworten und Deine Kommentare gelesen. Heb den Zettel gut auf! Er ist bisher der einzige Nachweis, dass Du einen Arbeitsunfall in der Backstube hattest. Mach eine Kopie davon und gib das Original nicht aus der Hand!

Mobbing oder beginnendes Mobbing wird nicht besser dadurch, dass man sich alles gefallen lässt. Wenn das schlimmer wird, solltest Du das direkt angehen.

Überleg noch einmal, was Deine Chefin zu Dir gesagt hat! Vielleicht fällt es Dir in einer ruhigen Minute noch einmal ein. Es könnte wichtig sein.

Seitdem Du beim Arzt warst, ist belegt, dass Du krank bist. Du kannst Dich rückwirkend ab diesem Termin krank schreiben lassen.

liebeihn 
Fragesteller
 12.06.2016, 00:05

Okay Ware gerade nochmals in der Notaufnahme die sagten solle morgen früh zum Notfall Arzt gehen da sie grade zuviel zu tun habn

Arbeitsunfall ist Sache der BG. Das KH oder der behandelnde Arzt hat dies der BG zu melden. Diese wiederum schickt einen Unfallbericht an den Arbeitgeber der korrekt ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Egal was der AG dazu sagt.

liebeihn 
Fragesteller
 11.06.2016, 22:20

danke

Darf der Arbeitgeber die Weiterarbeit trotz Verletzung verlangen bzw. darum bitten?

Er darf dir sicher nicht verbieten, dich behandeln zu lassen. Grundsätzlich hat er eine Fürsorgepflicht und ist auch grundsätzlich dazu verpflichtet erste Hilfe sicher zu stellen. Allerdings warst du offensichtlich durch deine Verletzung nicht daran gehindert, dich selbst auf den Weg zum Arzt zu machen oder einen Rettungswagen zu rufen. Auch ist eine akute Lebensgefahr nicht erkennbar. Insoweit wäre davon auszugehen, dass Du dem Weiterarbeiten zugestimmt hast. Eine unterlassene Hilfeleistung ist demnach nicht zu erkennen.

Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber kommt nur in Betracht, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hätte. Denkbar wäre Schmerzensgeld auch dann, wenn er dich am Arbeitsplatz festgehalten hätte (eingesperrt, angekettet oder dergleichen). In deinem Fall wohl eher nicht.

Die Krankmeldung kannst Du dir natürlich jederzeit noch geben lassen, wenn es mit der Arbeit nicht geht.

Da du in einer anderen Antwort schon geschrieben hast, dass hier Mobbing bereits ein Thema ist. Du tust Dir keinen Gefallen damit, dich nicht richtig auszukurieren (was den Arbeitsunfall angeht). Ich kann dir nur dazu raten, auf diese Leute zu pfeifen und das zu tun, was am besten für Dich ist.

Falls dich das Mobbing persönlich belastet, such dir geeignete, professionelle Hilfe. Das kann zum Beispiel ein Opferschutzverein sein oder auch ein Psychologe. In großen Firmen kann man ggf. auch den Betriebsrat oder ggf. den Mobbingbeauftragten einschalten.

  • Nach einem Arbeitsunfall gehst Du nötigenfalls sofort zum Arzt! Und ich hoffe für Dich, dass dieser Arbeitsunfall im Betrieb ins Verbandbuch eingetragen wurde! Sonst hast Du ein Problem!
  • Über eine Arbeitsunfähigkeit entscheidet der behandelnde Arzt - und nicht der Arbeitgeber!
liebeihn 
Fragesteller
 11.06.2016, 21:52

in was für ein Buch?? ich habe von meiner Kollegin schriftlich das geben lassen das ich den Arbeitsplatz nicht verlassen durfte

derhandkuss  11.06.2016, 21:56
@liebeihn

In jedem Betrieb muss es ein Verbandbuch geben. Das ist vorge-schrieben. Hierin müssen alle Arbeitsunfälle eingetragen werden. Im Zweifel schaut die Berufsgenossenschaft hier nach, ob der Arbeitsunfall dem Arbeitgeber gemeldet wurde. Wurde der Arbeitsunfall hier nicht eingetragen, legt Dir die Berufsgenossenschaft das unter Umständen so aus, dass der Arbeitsunfall dem Betrieb nicht gemeldet wurde. Und dann zahlt die eventuelle Behandlungskosten nicht!

liebeihn 
Fragesteller
 11.06.2016, 21:58

Ah okay ich weiß nun nichts von so einem Buch muss ich erlich sagen! einzige was ich habe ist der Zettel wo ich von meiner Kollegin Schriftlich geben lassen habe und Augenzeugen

Schmerzensgeld gibt es von der BG nicht. Und wenn du arbeitsunfähig bist, dich aber nicht krankschreiben lässt, ist das dein eigenes Problem und sorry, Dummheit.