Approbation trotz Multipler Sklerose?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Kriegst du bestimmt 100%
Eher nicht 0%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wieso sollte dir deswegen die Approbation verweigert werden?

Wenn jemand mit MS Ministerpräsidentin werden kann, sollte Apotheker ja wohl auch drin sein. ;)

Mehr Bedenken hätte ich bezüglich der Medikamente. Die sind, um es mal vorsichtig zu formulieren, nicht ganz nebenwirkungsfrei. Überleg dir das noch mal gut.

Du kannst auch auf dieser Seite nachlesen. Mir hat das damals sehr viel Mut gegeben, die Geschichten von anderen Erkrankten zu lesen.

https://www.ivonne-radtke.de/

Daniela29492 
Fragesteller
 30.08.2021, 01:37

Vielen lieben Dank, das muntert mich sehr auf.☺️

Hallo,

ich würde dir raten, dich mit dieser Frage an die für dich zuständige Kammer zu wenden. Dort arbeiten auch Juristen, die dir sicher mehr zur Bundes-Apothekerordnung und deren Auslegung (§4 betrifft die Erteilung der Approbation) sagen können.

Eine Einschätzung kann und will ich nicht vornehmen, da man nicht weiß wie und wie schnell sich die Krankheit bei dir entwickelt.

Was den Gesundheitscheck angeht, das ist nichts besonderes. Man muss eine Urin-und Blutprobe abgeben und wird kurz durchgecheckt (Blutdruck messen usw.).

Daniela29492 
Fragesteller
 30.08.2021, 01:37

Vielen Dank😁

Kriegst du bestimmt

Deine Zulassung als Pharmazeutin hängt nicht von deinem Gesundheitszustand ab sondern nur von den Ergebnissen deines Studiums.

Es stellt sich zudem die Frage in welchem Bereich du mit deiner Erkrankung arbeiten möchtest.

Persönliche Krankengeschichten können nicht zum Ausschluss zu einer Prüfung führen.

Daniela29492 
Fragesteller
 29.08.2021, 01:39

Es geht ja nicht um die Zulassung einer Prüfung sondern um die Approbation nach dem gesamten Studium. Da spielt die gesundheitliche Eignung schon eine Rolle😕

Daniela29492 
Fragesteller
 29.08.2021, 01:40
@Daniela29492

Zulassung zu einer Prüfung*

sumsehummel  29.08.2021, 10:41

Die Approbation ist keine Prüfung, sondern die Berufserlaubnis für Pharmazeuten, Ärzte usw.

und hier gibt es, s. Bundes-Apothekerordnung §4, gewisse Voraussetzungen, die für die Approbation erfüllt werden müssen. Unter anderem wird hier gesundheitliche Eignung vorausgesetzt.

gforler  30.08.2021, 04:19
@sumsehummel

Es wäre für die Fragestellerin sicherlich interessant ob die gesundheitliche Eignung auch MS betrifft.

sumsehummel  30.08.2021, 08:21
@gforler

Das ist mir bewusst. Leider sind im Gesetzestext keine genauen Erkrankungen aufgelistet, mit denen derjenige ungeeignet ist, die Approbation zu erhalten. Daher habe ich empfohlen, dass sich die Fragesteller an die Kammer wendet, dort gibt es Juristen, die diese Frage sicher beantworten können.