Ärztliche Approbation und Vorstrafe?
Ich habe eine Frage: Wenn man eine Approbation beantragt, wo wird dann überall abgecheckt, ob „man sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, dass dem Ansehen des Berufsstandes“ schadet oder so ähnlich?
Geht es um das einfache Führungszeugnis? Um das erweiterte?
Was wenn man mal einen Starfbefehl von 20 Tagessätzen hatten?
LG
2 Antworten
Geht es um das einfache Führungszeugnis? Um das erweiterte?
Es geht erstmal um das Führungszeugnis.
Das erweiterte Führungszeugnis möchten die meisten Kliniken allerdings vor der Einstellung sehen, da man ja als Vertrauensperson auch mit Schutzbedürftigen arbeitet.
Was wenn man mal einen Starfbefehl von 20 Tagessätzen hatten?
Solange die Tat nicht im Gegensatz zur ärztlichen Tätigkeit steht, ist das kein Problem. Bei 20 Tagessätzen kann es ja so wild nicht gewesen sein.
Alles unter 90 Tagessätzen taucht im Führungszeugnis normalerweise nicht auf und stellt daher auch kein Approbationshindernis dar.