Ärztliche Approbation und Vorstrafe?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Geht es um das einfache Führungszeugnis? Um das erweiterte?

Es geht erstmal um das Führungszeugnis.

Das erweiterte Führungszeugnis möchten die meisten Kliniken allerdings vor der Einstellung sehen, da man ja als Vertrauensperson auch mit Schutzbedürftigen arbeitet.

Was wenn man mal einen Starfbefehl von 20 Tagessätzen hatten?

Solange die Tat nicht im Gegensatz zur ärztlichen Tätigkeit steht, ist das kein Problem. Bei 20 Tagessätzen kann es ja so wild nicht gewesen sein.

Alles unter 90 Tagessätzen taucht im Führungszeugnis normalerweise nicht auf und stellt daher auch kein Approbationshindernis dar.