Hallo liebe Kollegen, wissen sie vielleicht ob man mit der ärztlichen Approbation aus einem Bundesland auch in einem anderen Arbeiten kann?

3 Antworten

Die Approbation gilt in ganz Deutschland - und in aller Regel auch in der ganzen EU (Arbeitnehmer-Freizügigkeit).

Sie wird halt in dem Bundesland beantragt, in dem man wohnt.

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich bin Ausländerin, habe die Approbation also dort beantragt, wo ich die Stellenzusage bekommen habe. In dem Antrag steht jedoch "Ich versichere, dass ich den Beruf als Arzt in diesem Bundesland ausüben möchte". Deshalb finde ich das so verwirrend. Das sollte ja egal sein, wenn die Approbation in ganz Deutschland gültig ist...

@beamer05

Danke, wahrscheinlich bleibt mir auch nichts anderes außer direkt nachzufragen...

Ja selbsverständlich darfst du, in ganzem Deutschland, musst du aber in der Ärztekammer des Bundeslandes dich anmelden.

Hilft dieser Link vielleicht? Da sind unten Kontaktdaten angegeben und es wird kostenlose Beratung für ausländische Ärzte auf Stellensuche angeboten:

http://www.aerzte-vermittlung.com/aerztevermittlung/auslaendische-aerzte.html

Vermutlich kann man dort alle Fragen zu dem Thema beantworten.

Ich kenne HIPO als Job-Vermittler, weiß nicht, ob sie mir helfen, wenn ich nicht deren Kunde bin, werde die aber anrufen. Vielen Dank :)