Ältere Person aus Polen nach Deutschland holen ?
Hallo, wir holen eine Person aus Polen nach Deutschland diese Person ist schon 87 Jahre alt und lebt in Polen, jetzt hatte sie eine Operation am Bein, da sie gestürtzt ist als es dort sehr warm war sie nichts gegessen hat und getrunken, kein wunder und noch bei dem alter, allen waren zu tiefst geschockt und sie wurde operiert bis sie wieder gehen kann dauert das noch ca. 3 Wochen oder länger und dann holen wir sie hier her, denn sie hat dort in Polen niemanden zwar leben dort noch ihre Kinder, denen ist das aber egal, meine eig. Frage ist aber eine andere und zwar angenommen sie wäre schon hier und wohnen und essen und schlafen würde sie bei uns, was passiert wenn es ihr mal nicht gut geht und hier zum Arzt muss oder sogar mal operiert werden muss, müssen wir das dann zahlen ?, zahlt das die Krankenversicherung?, hat sie überhaupt anspruch auf eine Versicherung in Deutschland, weil sie ja aus Polen kommt, wie ist das ?
Danke für jede hilfreiche Antwort !
4 Antworten
Polen ist EU-Mitglied und sie hat Niederlassungsfreiheit. Sie wird ja in Polen krankenversichert sein. Also kann sie auch hierher kommen. Wenn ihr sie in euren Haushalt aufnehmt, seid ihr auch in erster Linie für sie verantwortlich.
Eine Einreise direkt ins deutsche Sozialversicherungssystem ist nicht erwünscht. Daher wird sie auch in den ersten 3 Monaten in keiner Weise unterstützt.
DH war hier falsch angesiedelt!
Falsch - und RHWWW hat recht. Für Rentner gibt es innerhalb der EU klare Abkommen und Regelungen, wonach die Heimatkrankenkasse zuständig bleibt und mit dem Krankenversicherungssystem im Gastland/neuem Lebensmittelpunkt abrechnet. Deswegen ist aber auch der Hinweis von RHWWW richtig, dass es einiges an Kraft und Nerven brauchen wird, von der polnischen Krankenkasse die notwendigen Unterlagen und Formulare zu bekommen, weil die ungern die höheren Kosten in Deutschland abdeckt - aber ein Rechtsanspruch besteht. Allerdings sollte man die alte Dame und ihre in Deutschland lebende Verwandtschaft noch vor dem IGEL-Wahn in deutschen Praxen warnen, damit man nicht auf einmal auf erheblichen Kosten hängen bleibt. Und je nach VErwandschaftsgrad sollte sich die in Deutschland lebende VErwandtschaft über das Risiko der Kostenübernahme klar sein, wenn ein Pflegefall eintritt.
Was ? Was fuer ein Igel-Wahn, erklär mir das mal bitte.
Hallo,
wenn sie eine polnische Krankenversicherung hat, bleibt sie dort versichert. Sie braucht eine europäische Versichertenkarte von der polnischen Krankenkasse. Dann wird sie beim dt. Arzt wie ein dt. Versicherter behandelt.
http://www.kbv.de//rechtsquellen/1526.html
Voraussetzung ist, dass man nicht wegen der Behandlung nach Deutschland reist.
Wenn man auf Dauernach Deutschland zieht, bleibt man auch bei der polnischen Krnkenkasse versichert. Es gilt dann aber nicht die europäische Versichertenkarte, sondern man benötigt von der polnischen für die dt. Krankenkasse einen speziellen EU-Vordruck.
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW
Vielen Dank ! Ja, sie würde für immer hier bleiben, wenn ich das alles für sie mache dann kann sie also ganz normal hier zum Arzt gehen mit ihrer Krankenversicherung und wenn mal eine nötige Operation ansteht dann wird die auch bezahlt oder ?
Nach den EU-Regeln braucht sie als Erstes diesen EU-Vordruck von der poln. Krankenkasse. In der Theorie ist das einfach. In der Praxis (besonders in Osteuropa) kann es Probleme geben. Aber hartnäckig bleiben.
Wenn sie den Vordruck hat, ist der Rest in Deutschland einfach. Dann erhält die Person alle OPs wie ein dt. Versicherter. Für die Zuzahlungen gelten die dt. Regeln.
Die dt. Krankenkasse regelt die Kosten mit der poln. Krankenkasse, die weiter die Versichertenbeiträge bekommt, ab.
Korrektur:
Die dt. Krankenkasse rechnet dann die Kosten mit der poln. Krankenkasse, die weiter die Versichertenbeiträge bekommt, ab.
auf der Website der britischen "Krankenkasse" NHS ist ganz gut beschrieben, wie das innerhalb der EU für Rentner und Bezieher von Behinderten-Renten etc geregelt ist, wenn man dauerhaft in ein anderes EU-Land auswandert: http://www.nhs.uk/NHSEngland/Healthcareabroad/movingabroad/Pages/Livingabroad.aspx
Zitat:
If you're receiving a UK state pension or long-term incapacity benefit, you may be entitled to healthcare paid for by the UK. You will need to apply for form S1 (or an E121 if you are moving to Iceland, Liechtenstein, Norway or Switzerland), which you need to present to the health authorities in your new country of residence. You will then be treated on the same basis as a resident of that country. Once you have registered your S1 (or E121) in your new country of residence, you will be entitled to a UK-issued European Health Insurance Card (EHIC), allowing you to access state-funded necessary medical treatment when you visit other EEA countries besides the one in which you are resident, including when you return to the UK. It is advisable to check what is covered before leaving the UK and make arrangements if necessary.
Eigentlich sollte es sowas auch auf der polnischen Website geben...hoffe ich :-)
Naja ist wohl schon etwas kniffliger... zunächst ist sie halt so bei ihrer polnischen Krankenversicherung versichert, wie ein Urlauber innerhalb der EU. Mit allen stärken und Schwächen. Ist der Aufenthalt auf dauer Angelegt, wird sie wohl eine einer deutsche Kranversicherung beitreten müssen.
Die wird sich natürlich freuen... aber ich denke so wird das wohll laufen.
Nicht ganz richtig
wenn sie Rentnerin in Polen ist - was anzunehmen ist - und in einem polnischen staatlichen Krankensystem, dann muss sie nicht in eine deutsche Krankenversicherung/_kasse, denn da gibt es Sozialabkommen für Rentner, die das so regeln, wie RHWWW das oben beschrieben hat.
Klar, wenn sie Beiträge zur Krankenkasse zahlt.
unzureichende Antwort RHWVW hat er absolut korrekt formuliert.