Ab wann gilt für mich die Zuzahlungsbefreiung wegen eines Stationären Klinikaufenthalts?

2 Antworten

Eine  Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei chronisch Kranken. Ist diese Grenze erreicht, können sich Patienten auf Antrag von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreien lassen bzw.

https://www.betanet.de/zuzahlungsbefreiung-krankenversicherung.html

Joe30000 
Fragesteller
 14.01.2022, 07:45

Danke schonmal. Aber was heißt das jetzt genau ? 1% vom jahresbrutto oder vom Monatsbrutto ? Bin chronisch Krank

schwarzwaldkarl  14.01.2022, 07:48
@Joe30000

das bezieht sich dann schon auf das Jahresbrutto... also in diesem Jahr 1% von 9.600,-- das wären 96,-- €, sodass Du tatsächlich leider nur 24,-- € erlassen bekommst...

wer chronisch krank ist, liegt bei 1%, alle anderen liegen bei 2% bei Erreichen der Belastungsgrenze ihres jährlichen Bruttoeinkommens bei der Zuzahlungsbefreiung

bedeutet, alles, was drübergeht, bekommt man erstattet

Krankenhaustagegeldversichrungen erstatten aber auch

Joe30000 
Fragesteller
 14.01.2022, 07:44

Danke schonmal. Aber was heißt das jetzt genau ? 1% vom jahresbrutto oder vom Monatsbrutto ? Bin chronisch Krank