( grippe )Krank während Wiedereingliederung?

2 Antworten

Grippe (Influenza)

Erreger der Grippe sind Influenza-Viren (Gruppen A, B und C). Diese „echte“ Grippe ist keine harmlose Erkrankung. Sie lässt sich aber durch eine Impfung verhindern bzw. abmindern. 

Ansteckung über Viren

Unter Grippe (Influenza) versteht man eine schwere Erkrankung der Atemwege durch Influenza-Viren. Dazu treten Begleitreaktionen am ganzen Körper auf. Erreger der Grippe sind Influenza-Viren (Gruppen A, B und C). Die Viren können ihre genetischen Informationen verändern. Deswegen können jede Herbst- und Wintersaison neue Krankheitsausbrüche mit anderen Virusstämmen auftreten.

Anders als das Influenza-B-Virus ist das Influenza-A-Virus zu stärkeren Veränderungen in der Lage, was zu globalen Epidemien führen kann.

Die „echte“ Grippe: Symptome und Krankheitsverlauf

Häufig wird fälschlicherweise nicht zwischen einem sog. „grippalen Infekt“ und einer Grippe (Influenza) unterschieden, weil beide Erkrankungen ähnliche Symptome haben. Ein grippaler Infekt, umgangssprachlich als Erkältung bezeichnet, kündigt sich schon früh durch Vorzeichen an. Eine Grippe tritt schlagartig auf. Die echte Grippe, ausgelöst von Influenza-Viren, ist eine deutlich schwerere Erkrankung als ein grippaler Infekt und unterscheidet sich auch durch den erheblich langwierigeren Verlauf von der Erkältung.

Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Laboratorien und Ärzte, die Influenzaviren nachweisen, verpflichtet, das dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

du brauchst eine Krankmeldung, sprich Krankenschein

Sarii570 
Beitragsersteller
 17.11.2021, 06:26

während der Wiedereingliederung ist man doch krankgeschrieben und hat schon eine Krankmeldung.?

Niyaha22  17.11.2021, 06:26
@Sarii570

Du wirst nicht wegen chronischer Grippe wiedereingegliedert, oder?

SlightlyAnnoyed  17.11.2021, 06:52
@Sarii570

Machst du Hamburger Modell? Dann bist du ja krankgeschrieben und musst dich nur beim AG melden, dass du nicht kommst. Du musst aber aufpassen: ab einer bestimmten Anzahl von Fehltagen(7 Tage am Stück) im Hamburger Modell gilt die Wiedereingliederung als gescheitert.