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Bei Krankmeldung zur Freundin nach XYZ fahren erlaubt?

Folgendes Problem:

Ein Mitarbeiter wollte übers Wochenende zu seiner Freundin nach XYZ fahren, dies wurde von mir (AG) abgelehnt, da bereits 2 Mitarbeiter krankheitsbedingt ausgefallen sind. Der Mitarbeiter wurde daraufhin telefonisch informiert (am Mittwoch), am gestrigen Abend um 18 Uhr im Büro zu sein. Dies bestätigte er mir am Telefon. Gestern Abend tauchte der Mitarbeiter nicht im Büro auf und war telefonisch ebenfalls nicht erreichbar. Sein Anrufbeantworter (geht sonst nach 4x klingeln ran) war ausgeschaltet (Telefon klingelte unendlich). Um 22 Uhr sah ich dann, dass der Mitarbeiter um 16:30 Uhr eine EMail auf die falsche (bzw. nicht für ihn relevante) EMail-Adresse mit den Worten "Ich muss mich Krank melden" geschrieben hat. Da um 16 Uhr die Bürozeiten enden, konnte also keiner von der EMail wissen, da die Computer bereits heruntergefahren waren. Bin demnach zufällig auf die EMail gestoßen. Trotzdem war der Mitarbeiter auch nach 22 Uhr, nicht Zuhause erreichbar. Da wie oben bereits erwähnt, der Mitarbeiter eigentlich zu seiner Freundin nach XYZ wollte, gehe ich davon aus, dass er dies nun auch getan hat. -

Ist es dem Mitarbeiter erlaubt, während er Krank ist, in eine andere Stadt zu fahren, um seine Freundin zu besuchen (unterstelle ich ihm jetzt mal) / sich zu erholen (muss ich wohl hinzufügen) ???

BtW: Er hat nicht geschrieben wieso er Krank ist und was er hat. Eine AU liegt momentan ebenfalls noch nicht vor. Kann also nicht genau sagen, was er hat.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten. Gruß Sam

Arbeit, Arbeitsrecht, Krankschreibung
Rehaantrag zurückziehen / Reha ablehnen

Mein Mann ist seit mehr als einem Jahr aufgrund von Burnout und schweren Depressionen arbeitsunfähig. Er befindet sich seit Mitte März letzten Jahres im Krankengeldbezug. Seine Hausärztin wollte ihn immer wieder zu einer Tagesklinik drängen, worauf er sich jedoch nicht mal gedanklich einlassen konnte. Ich konnte ihn dazu bewegen, verschiedene Therapeuten anzurufen, um schnellstmöglich eine Therapie beginnen zu können. Leider machte dies die Sache viel schlimmer, da uns Wartezeiten zwischen 6 und 18 Monaten mitgeteilt wurden. Er war nun wieder völlig am Boden zerstört, hat sich jedoch trotzdem auf verschiedene Wartelisten schreiben lassen. Nach einigen Wochen konnte dann doch schon ein erstes Gespräch stattfinden, was uns wieder einen Hoffnungsschimmer gegeben hat. Nach dem Termin war er jedoch wieder am Boden zerstört, da die Therapeutin ihn als Simulanten hingestellt hat und er solle doch endlich wieder arbeiten gehen, dem Arbeitgeber entsteht schließlich durch seinen Ausfall ein großer Schaden. Das hat ihm jegliches Vertrauen in Therapeuten genommen. Schließlich hat er einen Psychiater / Therapeut gefunden, der als erster eine ausführliche Anamnese gemacht und eine richtige Diagnose gestellt hat. Er hat ihm auch als erster die Vorgehensweise bei psychischen Erkrankungen erklärt. Hier konnte er an einem Anti-Stress-Seminar teilnehmen, was ihm gut getan hat. Leider hatte der jedoch keinen Therapieplatz frei, hat ihm jedoch empfohlen, einen Neurologen aufzusuchen, um die Genesung mithilfe von Tabletten zu unterstützen. Dies hat er auch getan und es geht ihm nun immer besser. Es folgte dann der gesetzlich vorgeschriebene Vorschlag seines Arbeitsgebers, an einem Wiedereingliederungsprogramm teilzunehmen. Die Vorstellung wieder dort arbeiten zu müssen (extremer Druck, sprunghafter Chef, Mobbing) hat ihm sehr zugesetzt und ihm wurde immer bewusster, dass er sich nicht vorstellen kann, dort wieder zu arbeiten. Da es ihm durch die Medikamente wieder besser geht und er sich grundsätzlich wieder vorstellen kann, arbeiten zu gehen, hat er begonnen Bewerbungen zu schreiben und hat auch bereits Vorstellungsgespräche. Ende letzten Jahres wurde er dann aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen. Da es ihm jedoch wieder gut geht und er auch arbeiten gehen will, kommt für ihn keine Reha in Frage. Er musste jedoch den Antrag stellen, damit das Krankengeld weiter gezahlt wird. Nun läuft die Frist ab, bis die letzten Formulare eingereicht werden müssen und wir wissen nicht so richtig, was wir tun sollen. Wird der Antrag bewilligt und man hat keinen plausiblen Grund, die Reha abzusagen, wird verständlicher Weise kein Krankengeld gezahlt. Würde er in diesem Fall den Status „krank“ behalten? Wäre er noch krankenversichert bzw. könnte er die Beiträge selbst zahlen? Wir gehen stark davon aus, dass er zum 01.05. einen neuen Job hat, da bereits einige Vorstellungstermine vereinbart sind. Hat jemand eine Idee, wie wir die Zwischenzeit überbrücken können?

Arbeitsrecht, Reha, Krankengeld