Kann die Krankenkasse verlangen, dass die Fäden im Krankenhaus gezogen werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Volvox,

Ja ,das kann sie und erst Recht wenn sie die Leistungen schon bezahlt hat an das Krankenhaus. Folgende Leistungen werden von den KV an das Krankenhaus bezahlt.

Prästationäre Behandlung durch das Krankenhaus:

Diese muss innerhalb von 14 Tagen vor der Aufnahme des Patienten erfolgen. Die prästationären Leistungen kann das Krankenhaus auch dann auf Basis des Einweisungsscheins abrechnen, wenn es aufgrund der Ergebnisse doch nicht zu einer Aufnahme kommt.

Stationäre Behandlung

Poststationäre Behandlung: Diese muss innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung des Patienten erfolgen.

Sicherlich kann das Krankenhaus dann auch die prästationären und poststationären Leistungen abgeben an einen Hausarzt und muss dann aber auch die Leistungen des Hausarztes bezahlen und zwar vom Geld der Krankenversicherung die ja mit dem Krankenhaus diese Leistungen abrechnet.

Und genau hier liegt der Knackpunkt ,das nämlich viele Hausärzt auf den Kosten sitzen bleiben und sich deshalb auch keine sterilen Einweg Materialien wie Pinzette und Scherre mehr bestellen. Kein Arzt muss mehr die Fäden ziehen ,wenn es nicht ausdrücklich vom Krankenhaus delegiert wurde und bezahlt wird.

Es ist eindeutig eine Leistung des Krankenhauses und die Kasse kann somit darauf bestehen,denn sie rechnet mit dem Krankenhaus diese Leistung ab. Außerdem gehört es zur Qualitätssicherung.

LG bobbys

Danke für diese ausführliche Erklärung. So habe ich das auch nicht gewusst! Bei mir hat das immer problemlos der Hausarzt gemacht und auch abgerechnet. Sonst hätte ich ja nach meiner letzten OP zum Fäden ziehen wieder nach Berlin (ca. 600 km) reisen müssen - absurd!!! LG

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Also, jetzt bin ich aber auch überrascht. Ich kenne das bislang nur so, dass mein Hausarzt die Fäden gezogen hat. Danke für diese konkrete Info!! lg Gerda

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Wenn du schon entlassen bist, kann das der Hausarzt machen