Zuzahlungsbefreiung bei ALG2?


11.05.2021, 21:32

Der Bescheid über das ALG1 wurde nachgereicht. Aber den für das ALG2 habe ich ja nur bis Ende Juli im Moment.

Durch meine schwere Erkrankung werde ich dieses Jahr sicher nicht mehr arbeiten können.

3 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Der MA der Krankenkasse muss das (voraussichtliche) Jahreseinkommen prüfen, um die Belastungsgrenze festlegen zu können.

Du hast völlig recht - der Bewilligungsbescheid ist nur solange bindend, wie die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn du eine Arbeit aufnimmst, ändert sich das.

Rechtlich gesehen hast du keinen Anspruch auf eine unterjährige Zuzahlungsbefreiung, solange die Belastungsgrenze nicht ermittelt werden kann - also theoretisch erst zum Jahresende.

Wenn die Berechnung unterjährig erfolgt, wird der Bescheid immer unter dem Vorbehalt einer Änderung innerhalb des Jahres erteilt. Deshalb verstehe ich das Problem der Krankenkasse nicht. Der MA der KK wird nur einer evtl. Neuberechnung vorbeugen. Wenn die KK allerdings darauf besteht, musst du den Bewilligungsbescheid bis Jahresende abwarten.

Du kannst nur an die Kulanz der Krankenkasse appellieren und erklären, dass du den Bewilligungsbescheid nachreichst und bei einer evtl. notwendigen Neuberechnung zum Jahresende eine Nachzahlung leisten wirst.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dotti77 
Fragesteller
 11.05.2021, 21:40

Dankeschön. Das sind ja tolle Aussichten. Diese Krankheit ruiniert mich komplett. ☹️😓 Dann hoffe ich mal, ansonsten muss ich halt abwarten.

Ich verstehe nicht warum andere Alg2 Empfänger das Problem nicht haben. Habe ich wohl einen MA erwischt der was gegen mich hat. 🤷🏼‍♀️

okieh56  11.05.2021, 21:42
@Dotti77

Der MA hat sicher nichts gegen dich. Er will nur keinen Fehler machen. Manche sind eben übervorsichtig und trauen sich nicht, Entscheidungen zu treffen. Das habe ich oft erlebt. Aber damit macht man sich meistens noch mehr Arbeit.

Wende dich an seinen Vorgesetzten, damit du zu deiner Befreiung kommst - dann ist auch der MA abgesichert.

Dotti77 
Fragesteller
 11.05.2021, 21:45
@okieh56

Ok danke, das werde ich machen. 😊👍🏻

GerdausBerlin  12.05.2021, 02:04
@okieh56

Und nach dem Vorgesetzten könnte man sich auch noch an eine Schlichtungsstelle wenden oder einen Ombudsman. Zumindest habe ich von meiner Barmer gehört, dass es ein solches Gremium gibt, das helfen soll, bevor man sich im Streitfall an die Widerspruchsstelle und/oder an das Sozialgericht wendet.

sassenach4u  12.05.2021, 08:09
@Dotti77

Das wird wahrscheinlich daran liegen, das die anderen, von denen du sprichst, schon länger im Bezug von ALG II stehen und es nicht sehr wahrscheinlich ist, daß sie eine neue Stelle finden. Dann allerdings müsste auch eine Neuberechung her und ggf. eine Nachzahlung. Du kommst von ALG I und daher sind deine Aussichten, eine neue Stelle zu finden größer. Auch aus diesem Grund läuft es bei dir so.

okieh56  12.05.2021, 09:00
@sassenach4u

Das denke ich auch. Es liegt immer im Ermessen der Krankenkasse, eine unterjährige Zuzahlungsbefreiung bei ungewissem Jahreseinkommen auszusprechen. Am einfachsten ist es bei Rentnern ohne Nebeneinkommen.

Auf jeden Fall geschieht es immer unter Vorbehalt.

okieh56  12.05.2021, 09:05
@GerdausBerlin

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine unterjährige Zuzahlungsbefreiung, wenn das Jahreseinkommen nicht feststeht. Da hilft auch keine Widerspruchsstelle oder ein Anwalt. Die Krankenkasse kann die Belastungsgrenze nur anhand des Jahreseinkommens festlegen - so steht es im Gesetz (§ 62 SGB V).

Abgesehen davon - Bis die tätig werden, liegt der ALG II - Bescheid bis Jahresende schon vor.

sassenach4u  12.05.2021, 20:02
@okieh56

Genau so ist es. Es ist eine Kulanzhandlung der Krankenkassen, um Menschen die hohen Ausgaben über das ganze Jahr nicht zuzumuten. Von daher würde kein Sozialgericht diese Klage annehmen. Und eine "Schlichtungsstelle" gibt es bei Krankenkassen auch nicht. Es gibt den Widerspruchsausschuß, der kümmert sich darun. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, bleibt die Klage, die aber, weil fehlende Rechtsgrundlage, abgewiesen werden würde.

Du hast ja schon eine gute Antwort von @ okieh56 bekommen !

Da Du eine chronische Erkrankung hast, müsstest Du ja eh nur 1 % vom jährlichem Bruttoeinkommen zahlen, bis Du dann für den Rest des Jahres eine Befreiung beantragen könntest.

Was hast Du denn vorher an Bruttoeinkommen gehabt, welches zur Berechnung des ALG - 1 ausschlaggebend war ?

Je nachdem was Du bisher an Ausgaben hattest, könntest Du Dich dann ja ggf. mit der KK - darauf einigen, dass sie diese Summe vorerst als Berechnungsgrundlage annehmen, damit es dann bei einer evtl. Arbeitsaufnahme im Jahr 2021 dann nicht zu einer hohen Nachzahlung kommt.

Wenn man neu ALG - 2 beantragt, dann ist es der Regelfall das es dann erst einmal nur für 6 Monate bewilligt wird, dass ändert sich erst nach einem Bezug von einem Jahr, dann gilt man als Langzeitarbeitslos und dann wird im Regelfall für 12 Monate bewilligt.

Aber auch das wäre für die KK - ja keine 100 % Garantie, denn auch da könnte man ja angenommen im neuen Jahr nach 1 oder 2 Monaten eine Beschäftigung bekommen und dann müsste ja auch neu berechnet werden, da dann die Befreiung hinfällig wäre, evtl. wäre das ja ein Argument was Du bei der KK - vorbringen könntest.

habe ich große Kosten an Krankenhaus - und Medikamentenzuzahlung und es liegt eine chronische Erkrankung vor.

Schau mal hier:

https://www.finanztip.de/gkv/zuzahlungsbefreiung/

Auch ALG II - Bezieher sind nicht von einer Zuzahlung befreit.

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Für ihre Bedarfsgemeinschaft müssen Leistungsempfänger demnach folgende Zuzahlungen im Kalenderjahr 2021 leisten:

  • 2 Prozent Zuzahlung: 107,04 Euro,
  • 1 Prozent Zuzahlung für chronisch Erkrankte: 53,52 Euro.

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Zeiten ohne ALG II - Anspruch / Bewilligung ist man kein ALG II - Bezieher und da kann diese Regelung nicht wirken.

Dotti77 
Fragesteller
 11.05.2021, 21:05

Dieser Betrag wurde schon überschritten und die Belege dafür liegen der Krankenkasse vor. Alleine meine Krankenhaus Zuzahlungen überschreiten diese Grenze schon bei weitem. Darum geht es mir in der Frage auch nicht.

Dotti77 
Fragesteller
 11.05.2021, 21:09

P. S. Die Nachweise für Januar (ALG1) liegen der Krankenkasse ebenfalls vor.