Zahlt das Arbeitsamt Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend?

5 Antworten

Nein, das wird nicht geschehen. Die KV-Beiträge werden nur dann übernommen, wenn man auch die Leistung in Anspruch nimmt.

Du hast dir damit einen Bärendienst erwiesen. Die Forderung der Krankenkasse, auch in der Höhe besteht zu Recht. Gem. § 188 Absatz 4 SGBV bist du, da du dich offensichtlich nicht bei deiner Krankenkasse gemeldet hast, um dein Veersicherungsverhältnis zu klären, in der obligatorischen Anschlußversicherung versichert.

Wenn man keine Einkommensangaben macht, ist die Krankenkasse dazu verpflichtet, die Höchstbeitrag für die Beitragseinstufung zugrunde zu legen.

Du solltest dringend das Gespräch suchen, darum bitten, die Einstufung zu ändern. Wenn du Glück hats geht sie darauf ein, dann zahlst zu monatlich (wenn kein Einkommen vorhanden war) nur rund 200,-- Euro/ Monat. Wenn nicht, den gesamten Betrag.

Versuch eine Ratenzahlung zu vereinbaren, denn derzeit hast du auch keinen Anspruch auf Nutzung deiner KV-Karte. Nur auf Notfallversorgung.

Da hats du wohl einige Briefe der Krankenkasse ignoriert, oder?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Meine Frage ist jetzt, zahlt das Arbeitsamt diese Forderung rückwirkend für mich?

Nein. Aber nimm Kontakt zu deiner Krankenkasse auf und weise denen dein (nicht vorhandenes) Einkommen in diesem Zeitraum nach. Dann reduziert sich die Forderung vom Höchst. auf den Mindestbeitrag (so ca. 195€ pro Monat). Die musst du dann aber zahlen.

Weshalb sollte die versichertengemeinschaft das tun, wenn sie Bedingungen nicht vorliegen?

Nein.

5000 Euro bedeutet, dass die Kasse dich schon zig mal angeschrieben hat und du es schlichtweg ignoriert hast.

denn normalerweise beträgt der monatlich Beitrage ca. 200 Euro. das ist der Mindestsatz. Voraussetzung ist allerdings, dass man sein Einkommen oder eben Nulleinkommen nachweist bzw mitteilt.

wer das nicht tut, der wird von gesetzeswegen in die Höchststufe gesetzt. das ist bei dir passiert.

rückwirkend zahlt die Agentur nichts. gezahlt wird erst ab Antragstellung und Leistungsauszahlung.